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Frankfurt: Eisenstangen-Angriff im Hauptbahnhof – Urteil gefallen


Urteil am Landgericht
Eisenstangen-Angriff im Hauptbahnhof: Drei Jahre Haft

Von dpa
Aktualisiert am 17.12.2024 - 14:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Bahnhofsmission am Frankfurter HauptbahnhofVergrößern des Bildes
Die Bahnhofsmission in Frankfurt: Hier griff ein 20-Jähriger einen Mann an. (Symbolbild) (Quelle: Andreas Arnold/dpa/dpa-bilder)
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Ein 20-Jähriger greift einen Nichtsahnenden an und schlägt heftig mit einer Stange gegen seinen Kopf. Doch er hört von selbst auf, das kommt ihm nun vor Gericht zugute.

Nach einer lebensgefährlichen Attacke mit einer Eisenstange im Frankfurter Hauptbahnhof ist der Täter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er sei der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer im Frankfurter Landgericht.

Bei den ersten heftigen Schlägen gegen den Kopf eines Mannes habe es sich zwar – wie angeklagt – um versuchten heimtückischen Mord gehandelt. Doch der damals 20-Jährige habe noch vor Eintreffen eines Sicherheitsbeamten mit den Attacken gegen den Kopf aufgehört. Dabei handle es sich rechtlich gesehen um einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch.

Angriff nach Rausschmiss aus Drogenhilfe

Der Mann war in der Nacht auf den 13. März 2024 wegen seines Benehmens aus einer Drogenhilfeeinrichtung in Frankfurt gewiesen worden, er strandete am Hauptbahnhof. Als er dort sein nichtsahnendes Opfer an der Bahnhofsmission stehen sah, nahm er eine über 1 Meter lange und fast 2,8 Kilogramm schwere Metallstange aus einem Schrottlager zwischen zwei Bahnsteigen. Dann trat er den Feststellungen des Gerichts zufolge dem Mann heftig in den Rücken, sodass dieser stürzte, und schlug mehrfach auf ihn ein.

Opfer erleidet Kopfverletzung und gebrochenen Arm

Der Angegriffene konnte mit seinen Händen die Schläge teilweise abwehren, er erlitt eine Risswunde am Kopf und einen gebrochenen Arm. Als ein Sicherheitsbeamter aufmerksam wurde, lief der Schläger davon. Die Tat war von Überwachungskameras aufgezeichnet worden.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Strafkammer sein Geständnis und den psychischen Ausnahmezustand, in dem er sich damals befunden habe. In der Nacht im Hauptbahnhof habe er sich "ganz unten angekommen" gefühlt, sagte der Richter.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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