Täter wählte selbst den Notruf Mann ermordet Frau beim Sex – Urteil steht fest
Im Rausch erwürgt ein Mann eine Frau beim Geschlechtsverkehr. Ein Gericht spricht ihn nun des Mordes schuldig. Eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt es jedoch nicht.
Nach dem Tod einer Frau durch Erwürgen beim Sex hat das Landgericht Darmstadt einen 30-Jährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Zugunsten des drogen- und alkoholabhängigen Verurteilten sah das Gericht am Mittwoch eine wegen Enthemmung verminderte Schuldfähigkeit.
Angeklagter hat ist psychisch gestört
Der Angeklagte, der laut Psychiatern eine Persönlichkeitsstörung hat, hatte im Prozess zu sämtlichen Vorwürfen geschwiegen. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Mann Ende März 2023 im südhessischen Bensheim zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs eine 44 Jahre alte Frau erwürgt.
Der Verurteilte hatte in der Tatnacht selbst einen Notruf abgesetzt und dabei von Sex mit einvernehmlichen "Würgespielen" gesprochen. An dieses Einvernehmen glaubte das Gericht aber wegen gegenteiliger Zeugenaussagen nicht.
"Gewaltbereitschaft zur Durchsetzung seiner Interessen"
Mit dem Urteil folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft, die die Tat ebenfalls als Mord unter verminderter Schuldfähigkeit bewertet. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte zwölf Jahre Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung. "Die Wurzel seiner Taten ist immer dieselbe: Seine Gewaltbereitschaft zur Durchsetzung seiner Interessen", hatte Staatsanwältin Eva Heid in ihrem Plädoyer gesagt.
Der jetzt Verurteilte war schon als Jugendlicher aufgefallen, musste sich unter anderem einer Verhaltenstherapie in Spanien unterziehen. Als er drohte, dort ein Haus in die Luft zu sprengen, musste er das Land verlassen und bekam ein Einreiseverbot. 2012 raubte er einen Taxifahrer aus und plante, ihn im Kofferraum seines Wagens in einem Baggersee zu versenken. 2016 setzte er Teile seiner Haftzelle in Brand, weil ihm "der Strafvollzug nicht gefiel".
Verteidiger plädieren auf Freiheitsstrafe im einstelligen Bereich
Die Verteidiger hatten den Mord an der 44-Jährigen als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet und auf "eine Freiheitsstrafe im einstelligen Bereich" plädiert. Sie sahen keine Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung. Dass ihr Mandant für den Tod der Frau verantwortlich war, bezweifelten sie jedoch nicht.
Die Schwurgerichtskammer verhängte bislang keine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, obwohl sie die Voraussetzungen für gegeben hält. Zum Tatzeitpunkt war der Mann mit mehr als zwei Promille alkoholisiert. Außerdem stellte er sich. Diese beiden Faktoren entschieden vor Gericht zugunsten des 30-Jährigen. Es liege am Angeklagten, sich in der Haft entsprechend zu verhalten, "oder für immer weggeschlossen zu werden", sagte der Vorsitzende Richter. Die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung sei zunächst aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa