Auf Frankfurter Bahnhöfen Silvesternacht: Waffen und Feuerwerk verboten
Zum Jahreswechsel werden in Frankfurter Bahnhöfen und auf Streckenabschnitten im Stadtgebiet Waffen sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.
In mehreren Frankfurter Bahnhöfen und auf bestimmten Streckenabschnitten im Stadtgebiet sollen Waffen zum Jahreswechsel verboten werden. So dürfen laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur keine Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer und weitere gefährliche Gegenstände aller Art mitgenommen werden. Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art soll auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes verboten werden.
Einer Mitteilung der Bundespolizei zufolge gilt das Verbot von Samstag, 31. Dezember, ab 12 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, um 9 Uhr. Von dem Verbot sind die Gebiete Hauptbahnhof, die Bahnhöfe Höchst, Süd, Taunusanlage, Hauptwache und Konstablerwache betroffen – einschließlich der in diesen Abschnitten verkehrenden Züge, darunter auch die S-Bahn-Linien im Innenstadtbereich.
Bei Verstößen drohen unter anderem Zwangsgelder
Die Bundespolizei gehe nicht nur von einer "signifikanten Erhöhung der Straftaten im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel" aus, sondern auch von sehr vielen Bahnreisenden. Zudem rechne man durch den Alkoholeinfluss der Menschen nicht nur mit verbalen Streitigkeiten in der Silvesternacht, sondern auch mit körperlichen Auseinandersetzungen. Bei Verstößen gegen das Verbot sollen neben Verfahren nach dem Waffengesetz auch Zwangsgelder, Platzverweise, Hausverbote oder künftige Ausschlüsse vom Bahnverkehr drohen.
- Mit Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa)