Landtagswahlen Briefwahl in Hessen: So funktioniert's
Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit, um an der Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023 teilzunehmen. Das müssen Sie beachten.
Alle, die am 8. Oktober in Hessen wählen wollen, haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Brief abzugeben. Wer dieses Angebot in Anspruch nehmen will, muss zunächst einen Wahlschein beantragen. Dieser lässt sich entweder schriftlich oder online beim zuständigen Wahlamt oder im Bürgerbüro beantragen. Sobald der Antrag genehmigt ist, erhält man per Post die Briefwahlunterlagen.
Die darauffolgenden Schritte hat das Hessische Verwaltungsportal in einer kurze Anleitung zusammengestellt:
- Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel
- Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag
- Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab
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Wann der Wahlbrief spätestens bei der Gemeinde eingehen muss
Wer seinen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholt, kann seine Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Wer beim Kreuzsetzen allerdings etwas mehr Zeit braucht, kann die Wahlunterlagen natürlich auch später einsenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Der Wahlbrief muss aber spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Das Versenden der Wahlunterlagen ist innerhalb Deutschlands portofrei.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können nur bis 15 Uhr am zweiten Tag vor der Wahl beantragt werden. Mit dem Abholen der Unterlagen bei der Gemeinde kann auch eine Person des Vertrauens beauftragt werden. Diese Person benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Hinweise und Besonderheiten bei Briefwahlen
Sollte man wegen einer Behinderung nicht in der Lage sein, selbstständig seine Stimme per Briefwahl abzugeben, darf eine andere Person dabei helfen. Diese muss mindestens 16 Jahre alt sein und schriftlich bestätigen, dass der Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet wurde.
Sollte man wahlberechtigt sein, aber nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, kann man auf Antrag einen Wahlschein erhalten. Hierfür muss man nachweisen können, dass man ohne eigenes Verschulden die Frist für einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis versäumt hat oder dass das Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde. Mit einem Wahlschein ist es auch möglich, in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises an der Urnenwahl teilzunehmen.
Landtagswahlen in Hessen: Deshalb Briefwahl
Die Briefwahl bietet Vorteile: Es ist möglich, von zu Hause aus zu wählen. Der Weg zum Wahllokal bleibt erspart, wenn man den Service in Anspruch nimmt – allerdings bleibt immer noch der Weg zum Briefkasten.
Man kann seine Stimme abgeben, ohne auf einen bestimmten Zeitpunkt angewiesen zu sein. Auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bietet die Briefwahl eine gute Option.
- verwaltungsportal.hessen.de: "Briefwahl" (Stand: 19.09.2023)