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Haftstrafe: Ex-Reitlehrerin steckt Hofgut in Brand


Gerichtsurteil
Ex-Reitlehrerin steckt Hofgut in Brand – Haftstrafe

Von dpa, t-online
24.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Das ausgebrannte Forsthaus Kaltenborn im Gelnhäuser Stadtteil Haitz: Die Nachbarn der Angeklagten hatten den Brand überlebt.Vergrößern des Bildes
Das ausgebrannte Forsthaus Kaltenborn im Gelnhäuser Stadtteil Haitz: Die Nachbarn der Angeklagten hatten den Brand überlebt. (Quelle: MARC WEBERSINN/5Vision)

Wegen schwerer Brandstiftung und versuchtem Mordes ist eine ehemalige Reitlehrerin aus Gelnhausen zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau habe unter einer depressiven Phase gelitten.

Nach dem Brand auf einem Reiterhof bei Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) ist eine 56 Jahre alte Frau wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung vom Landgericht Hanau zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass die ehemalige Reitlehrerin im vergangenen August nachts ein historisches Hofgut in Brand gesteckt und dabei den Tod von drei Bewohnern "billigend in Kauf genommen" hat. Die Frau soll selbst jahrelang in dem Gebäude zur Miete gewohnt haben.

Das Dachgeschoss des aus dem 17. Jahrhundert stammenden Gebäudes war im August vergangenem Jahres komplett ausgebrannt. Dabei entstand laut Polizei ein Schaden von etwa 2,6 Millionen Euro. Die Nachbarn der Angeklagten hatten den Brand überlebt, weil sie von ihren Hunden rechtzeitig gewarnt wurden und ins Freie fliehen konnten.

Das Gericht blieb in dem am Montag verkündeten Urteil hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verlangt hatte. Die Verteidigung hatte sich für eine Freiheitsstrafe "im Ermessen des Gerichts" ausgesprochen.

Psychische Probleme führten zur Brandstiftung

In seiner ausführlichen Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter die ehemalige Reitlehrerin eine "unverbesserliche Weltverbesserin", deren psychische Probleme nicht ausreichend behandelt worden seien. Stattdessen habe die Frau Hilfe bei Alkohol gesucht. In der Tatnacht war sie mit einem laut Gutachten ermittelten Alkoholwert von 1,9 Promille nach Ansicht des Gerichts eingeschränkt steuerungsfähig.

Die Frau sei immer wieder an der Welt und ihren eigenen Widersprüchen gescheitert, erklärte der Richter. In ihrer verwahrlosten und vermüllten Wohnung habe sie in einer schwer depressiven Phase ihres Lebens mit der Brandstiftung einen Schlussstrich ziehen und sich in der Schweiz möglicherweise das Leben nehmen wollen. Die Frau war wenige Tage nach dem Brand in der Schweiz festgenommen worden.

Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die 56-Jährige die Tat teilweise eingeräumt hat und ohne Vorstrafen ist. Eine Wiederholungsgefahr sah das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.

Verwendete Quellen
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