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Bundestagswahl 2025: Termine und Fristen für die Briefwahl in Essen


Bundestagswahl 2025
Termine und Fristen für die Briefwahl in Essen

Von t-online, jum

23.01.2025 - 11:03 UhrLesedauer: 2 Min.
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Wahlunterlagen in einem Briefumschlag: Schon bald werden allen wahlberechtigten Essener ihre Wahlbenachrichtigungen per Post zugeschickt. (Quelle: Florian Gaertner/imago-images-bilder)
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Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt. Alle Infos zu Berechtigungen, Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl.

Nach dem Aus der Ampelkoalition sind am 23. Februar insgesamt 397.418 Bürger in Essen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages aufgerufen. Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit drei Monaten vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten, sind wahlberechtigt. Einsicht in das Wählerverzeichnis kann vom 3. bis zum 7. Februar im Wahlamt am Kopstadtplatz genommen werden, wie die Stadtverwaltung erklärt.

Alle wahlberechtigten Essener sollten bis spätestens zum 2. Februar ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Fehlt dieser, kann bei der Telefon-Hotline des Wahlamts unter der Nummer 0201 88-12345 ein neuer beantragt werden.

In dem Brief stehen der Wahlbezirk und der zugehörige Wahlraum verzeichnet. Sollte der Brief verloren gehen, können Wahlberechtigte auch mit Personalausweis oder Reisepass im zugewiesenen Wahlraum wählen.

Deutschland ist für die Bundestagswahlen derzeit in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt, in der Ruhrgebietsstadt wird in den drei Wahlkreisen mit der Nummer 117 Mülheim – Essen I, 118 Essen II und 119 Essen III gewählt.

Wahlamt rät von Briefwahl ab

Die Abstimmung per Briefwahl ist ebenfalls möglich, wird aber angesichts der kurzen Fristen nur in Notfällen empfohlen. Das Wahlamt rät dazu, die Stimmabgabe am Wahltag im jeweiligen Wahlraum oder ab dem 7. Februar im Direktwahlbüro im Rathaus am Porscheplatz vorzunehmen.

Briefe für die Briefwahl können ab dem 23. Januar online beantragt werden und müssen spätestens bis zum 19. Februar beim Wahlamt eingehen. Die Unterlagen für die Briefwahl umfassen einen Stimmzettel und einen Wahlschein, der auf der Rückseite unterschrieben werden muss, um gültig zu sein.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass Wahlbriefe so rechtzeitig versandt werden müssen, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eintreffen – entweder per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses oder des Wahlamts.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten? Das können Essener tun

Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat oder seine Briefwahlunterlagen verliert, muss dies bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, beim Wahlamt, Kopstadtplatz 10, 2. Etage, 45110 Essen, schriftlich erklären. Dann ist eine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen möglich.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind unter www.essen.de/bundestagswahl2025 abrufbar.

Verwendete Quellen
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