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Essen: Neue Verkehrsführung auf der RÜ ist rechtswidrig – so geht es weiter


Gericht rügt Stadt Essen
Neue Verkehrsführung auf der RÜ ist rechtswidrig

Von t-online, jum

12.11.2024Lesedauer: 3 Min.
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Die Rüttenscheider Straße in Essen (Archivbild): Die neue Verkehrsführung muss aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wieder geändert werden. (Quelle: Kerstin Kokoska/imago-images-bilder)
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Erst im Oktober wurde die Verkehrsführung auf der Rüttenscheider Straße in Essen geändert. Doch ein Gericht hat das nun als rechtswidrig eingestuft. Wie es weitergeht.

Fahrradfreundlicher sollte die Rüttenscheider Straße in Essen werden. Deswegen gab es seit dem 18. Oktober Beschränkungen für Autofahrer, zum Leidwesen einiger Betroffener. Sie klagten im Eilverfahren dagegen – mit Erfolg. Denn wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun entschied, muss die Stadt Essen einen Teil des Umbaus umgehend zurücknehmen.

Eine Anliegerin hatte gegen das Abbiegegebot am südlichen Ende der Huyssenallee geklagt. Dort dürfen Autofahrer an der Kreuzung nicht mehr geradeaus auf die Rüttenscheider Straße fahren, sondern müssen links oder rechts abbiegen. Nur noch Radfahrer dürfen seitdem geradeaus über die Kreuzung in die Rüttenscheider Straße fahren. Von der Hohenzollernstraße aus dürfen Links- und Rechtsabbieger allerdings weiterhin in die Rüttenscheider Straße einfahren. Ziel dieser neuen Regeln war laut Stadt, die Verkehrsverhältnisse auf der Rüttenscheider Straße zu verbessern.

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen gab der Klage am Montag statt und verpflichtet die Stadt auch dazu, die betreffenden Schilder zu entfernen. Dem Gericht zufolge ist die Verkehrsregelung rechtswidrig.

Gericht sieht keine besondere Gefahrenlage

Wie das Gericht erklärt, sei für die Beschränkung des fließenden Verkehrs eine besondere Gefahrenlage erforderlich: "Allein das von der Stadt Essen im Verfahren angeführte Motiv, die als unübersichtlich empfundene Verkehrssituation zu verbessern, reicht dazu nicht aus." Das Gericht bemängelt außerdem, dass die Stadt die Auswirkungen auf die "teilweise engen oder – wie die Bismarckstraße – viel befahrenen" Straßen zu wenig in Betracht gezogen habe.

Die Kammer habe anhand der vorgelegten Unterlagen nicht feststellen können, dass die Nutzung der Rüttenscheider Straße durch Autos, die von der Hohenzollernstraße aus abbiegen, in der Entscheidungsfindung berücksichtigt wurde. Auch Fahrzeuge, die über eine der Nebenstraßen, die Rüttenscheider Straße in nördlicher Richtung zu der Kreuzung Hohenzollernstraße fahren, seien nicht einbezogen worden, heißt es dazu in der Begründung des Gerichts. Gegen den Beschluss ist Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht möglich.

Ob die Stadt diesen Weg geht, ist derzeit allerdings offen. In einer Pressemitteilung reagierte der Stadtrat eher wohlwollend auf das Urteil. Die Verwaltung wolle die Erwiderungsfrist bis zum 22. November demnach nutzen, um einerseits den Beschluss zu analysieren und andererseits darüber zu sprechen, die Verkehrslage auf der Rüttenscheiter Straße zu verbessern. "Das Amt für Straßen und Verkehr prüft derzeit, wie die Vorgabe des Gerichts umzusetzen ist. Die vorgebrachten rechtlichen Einwände werden natürlich von der Essener Stadtspitze ernst genommen", heißt es dazu.

IG Rüttenscheid begrüßte Urteil

Die Stadt will die Schilder an der betroffenen Kreuzung erst einmal verdecken lassen. Was mit der roten Fahrbahnmarkierung passiere, sei noch unklar.

Während das Urteil bei der Stadtverwaltung für Aufruhr sorgt, freuen sich andere darüber. So sagt Rolf Krane, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Rüttenscheid, im Gespräch mit "Radio Essen": "Die Verkehrsführung auf der RÜ zur Förderung des Radverkehrs hat sich als ziemliches Chaos erwiesen, eigentlich mit Ansage." Die Nebenstraßen und damit auch die Kreuzungen seien total verstopft gewesen, am Ende hätten auch die Fahrradfahrer nichts davon gehabt. "Insofern kann man es nur begrüßen, wenn das überdacht und erstmal aufgehoben wird."

Auch bei vielen Einzelhändlern hätte die Verkehrsführung in der Vergangenheit für Unmut gesorgt, so Krane. Er könne sich nun vorstellen, dass es nicht bei der Aufhebung eines einzelnen Elements bleibt, sondern dass nun auch die Gesamtregelung gekippt wird, da das Konzept so keinen Sinn mehr machen würde. Ob dies passiert, bleibt abzuwarten.

Verwendete Quellen
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