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Duisburg: Hells Angels in Prozess um zerstückelte Leiche freigesprochen


Prozess in Duisburg
Zerstückelte Leiche – Rocker vor Gericht freigesprochen

Von dpa
02.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Polizeibeamte durchsuchen ein Münchner Hells Angels-Mitglied. Welche Gefahr geht von den Rockern wirklich aus?Vergrößern des BildesPolizeibeamte durchsuchen ein Hells Angels-Mitglied (Archivbild): Die Tat ereignete sich im Umfeld der Gruppe. (Quelle: imago stock&people)

Weil sie an der brutalen Tötung eines Mannes beteiligt gewesen sein sollen, standen zwei Rocker in Duisburg vor Gericht. Dieser endete nun mit der Freiheit der Angeklagten.

Der Prozess um einen Mord im Rockermilieu ist am Landgericht Duisburg nach mehr als zwei Jahren mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Den beiden Verdächtigen sei die Tat nicht mit Sicherheit nachzuweisen, nachdem der Kronzeuge seine Aussage zurückgezogen hat, entschied das Gericht am Freitag. So habe dieser vor zwei Wochen seine Aussagen in wesentlichen Punkten revidiert hatte.

Die Tat vom Januar 2014 im Umfeld der Rockerbande Hells Angels hatte wegen ihrer Brutalität Aufsehen erregt. Das Opfer – ein des Verrats verdächtigtes Bandenmitglied – wurde durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet. Die Leiche wurde zerstückelt, in Fässer verstaut und mit Beton übergossen. Die Fässer wurden dann in Gewässern versenkt. Spaziergänger hatten einen abgetrennten tätowierten Arm des Toten im Rhein bei Duisburg entdeckt.

Leiche wurde zerteilt und in Fässern entsorgt

Vor Gericht standen zwei Hells Angels-Mitglieder: ein 37-Jähriger, der dem Schützen die Waffe gereicht haben soll, und ein 45-Jähriger, der die Leiche nach Auffassung der Anklage nach der Tat zerstückelt hatte. Der eigentliche Schütze hatte sich ins Ausland abgesetzt, wo er inzwischen verstorben sein soll.

Der Prozess basierte wesentlich auf Aussagen eines Kronzeugen, der vor allem den 37-Jährigen belastet hatte. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes verlangt. Gegen den 45-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft auf vier Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchter Strafvereitelung plädiert.

Kronzeuge soll drogensüchtig sein

Die Anwälte der Verteidigung kritisierten den Kronzeugen in ihren Plädoyers als unglaubwürdig. Seine Aussagen im Laufe des Prozesses seien teils widersprüchlich gewesen. Details – etwa zum Einbetonieren der Leichenteile oder zur Entsorgung des Anhängers, in dem die Tat passiert war – hätten sich vielfach nicht mit den objektiv ermittelten Tatsachen gedeckt. Der Zeuge habe zudem regelmäßig Drogen konsumiert.

Die Hintergründe der veränderten Aussage des Kronzeugen ließen sich im Prozess nicht aufklären. Ein Polizeibeamter sagte zu Verhandlungsbeginn aus, er habe "aus Rockerkreisen" von einer hohen Geldzahlung an den Kronzeugen gehört. Diese Information stamme allerdings vom Hörensagen.

Der Vorsitzende Richter sagte, Grund für die Freisprüche sei nicht allein das Umschwenken des Kronzeugen gewesen. Schon vorher seien die Aussagen des erheblich vorbestraften und betäubungsmittelabhängigen Mannes vor Gericht teils widersprüchlich gewesen und hätten Anlass zu Zweifeln gegeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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