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Essen: Massenschlägerei wegen Parkplatz-Streit - Clan-Prozess geht weiter


Massenschlägerei wegen Parkplatz
Clan-Prozess: Weitere Zeugen sollen vernommen werden

Von t-online, tht

Aktualisiert am 22.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Einsatzwagen der Polizei am Sonntagabend auf der Altendorfer Straße in Essen: Mehrere Gruppen hatten sich erneut gebildet und sich geprügelt. Am Samstag war es zu ersten Auseinandersetzungen gekommen.Vergrößern des Bildes
Einsatzwagen der Polizei auf der Altendorfer Straße in Essen: Dutzende Männer hatten sich im Sommer 2022 geprügelt. (Quelle: Justin Brosch/dpa)

Mit Stühlen und Tischen prügelten sich dutzende Clan-Kriminelle aufgrund eines Parkplatzes im Sommer 2022. Ein Mann wurde lebensgefährlich verletzt. Nun geht der Prozess weiter.

Am Landgericht in Essen wurde am Donnerstag der Prozess im Fall um eine Clan-Fehde in Essen fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 27-jährigen Mann vor, bei einer Massenschlägerei im Juni 2022 einen 30-Jährigen mit einem Teppichmesser lebensgefährlich am Hals verletzt zu haben. Mutmaßliche Clan-Kriminelle arabischer, türkischer und syrischer Nationalität gingen hier mit Fäusten, Stühlen und Tischen aufeinander los.

Ein Urteil wurde am Donnerstag nicht verkündet, da die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen sei, teilte ein Richter des Landgerichts t-online mit. Am 9. April sollen weitere Zeugen vernommen werden.

Der Auslöser des Tumults soll der Staatsanwaltschaft zufolge ein Parkplatzstreit gewesen sein. Die Polizei war damals mit einem Großaufgebot vor Ort, um die Eskalation, an der mehrere hundert Personen beteiligt waren, zu beenden.

Das Opfer gehört WAZ-Angaben zufolge zur El-Zein-Familie. Demnach sei der Mann zufällig vorbeigekommen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Stimmung in Altendorf schon völlig aufgeheizt gewesen. Bereits zum Prozessauftakt Ende Januar hatte das Opfer der WAZ zufolge bekannt gegeben, dass er seinem Angreifer verziehen habe. Einen Tag vor der Bluttat habe er mit ihm noch über einen gemeinsamen Urlaub gesprochen.

Laut WDR hat der Angegriffene auf einen Opferausgleich verzichtet, da er sich bereits mit dem Angeklagten per Friedensrichter in einer Moschee geeinigt habe. Geld sei hier nicht geflossen.

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