Ohne Ticket in der Bahn Jugendlicher randaliert in S-Bahn: Bundespolizei ermittelt
Ein Jugendlicher nutzt die S-Bahn ohne Ticket, daraufhin eskaliert die Situation. Bundespolizisten müssen einschreiten und ermitteln gegen den 16-Jährigen.
Am Samstagabend ist ein Jugendlicher ohne gültiges Ticket S-Bahn gefahren – als er dabei erwischt wurde, griff er den Kontrolleur an. Doch nicht nur das, als die Bundespolizei zur Unterstützung dazu kam, griff der Jugendliche auch diese an. Vermutlich um seine Identität zu verschleiern, wie es in einer Mitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin heißt.
Bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug konnte der Jugendliche kein gültiges Ticket vorzeigen. Als er aufgefordert wurde, die S-Bahn am nächsten Halt zu verlassen, versuchte er zu fliehen. Allerdings konnte der Jugendliche von einem Bahnmitarbeiten gestoppt werden. Doch hierbei verletzte sich der Bahnmitarbeiter an der Hand.
Da der Jugendliche sich weigerte, seine Personalien preiszugeben, riefen die Zugbegleiter die Bundespolizei zur Hilfe. Diese nahmen den Beschuldigten aufgrund seines aggressiven Verhaltens und zur Identitätsfeststellung mit zur Wache. Dort mussten die Beamten den Jugendlichen wegen seines vorherigen Fluchtversuchs und aggressiven Verhalten fixieren.
Jugendlicher wehrt sich auch auf der Wache
Kaum hatten die Bundespolizisten die Handfesseln gelöst, versuchte der Jugendliche, einen der Bahnmitarbeiter mit seiner linken Faust zu schlagen. Dies konnte von einem Bundespolizisten verhindert werden. Zusätzlich beleidigte er die Bahnmitarbeiter mehrfach und leistete weiterhin Widerstand gegen die Festnahme.
Die Identität des Jugendlichen konnte dann mit großem Aufwand mit einem Fingerabdruckscanner ermittelt werden – denn auch hier leistete der Jugendliche Widerstand. Das Jugendamt wurde über den Vorfall informiert, und der Jugendliche erhielt einen Platzverweis für den Essener Hauptbahnhof. Die Ereignisse wurden von einer Bodycam aufgezeichnet.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Jugendlichen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Bedrohung ein. Zusätzlich muss er sich wegen Betruges, versuchter Körperverletzung und Beleidigung verantworten.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- presseportal.de: Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
- Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.