Zum dritten Mal vor Gericht Urteilsverkündung gegen Raser von Moers vertagt
Zweimal stand der 25-jährige Raser bereits vor Gericht. Er soll am Ostermontag 2019 bei einem illegalen Autorennen in Moers eine Frau getötet haben.
Viereinhalb Jahre nach einem tödlichen illegalen Autorennen in Moers beschäftigt der Fall seit Dienstag zum dritten Mal die Justiz. Angeklagt ist ein 25-jähriger Duisburger. Der Mann war in einem ersten Prozess wegen Mordes, in einem zweiten Prozess wegen illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt worden. Beide Urteile waren später vom Bundesgerichtshof in der Revision aufgehoben worden.
Die für Donnerstag vorgesehen Urteilsverkündung am Duisburger Landgericht gegen den 25-Jährigen vertagte die Kammer auf den 2. Oktober. Um die Frage zu klären, ob es sich bei der Todesfahrt um Vorsatz handelt, müsse der Gutachter erneut den Tatort besichtigen, teilte ein Sprecher des Landgerichts t-online mit. Den Unfallort habe sich der Gutachter bereits drei Mal angeschaut, für die Kammer in Duisburg ist es aber nun wichtig, auch zu wissen, wie das Umfeld des Tatortes aussieht.
Der Angeklagte soll sich mit einem Freund am Ostermontag 2019 in der Innenstadt von Moers zu einem Autorennen verabredet haben. Laut den Feststellungen des Bundesgerichtshofs in der Revisionsbegründung fuhr der heute 25-Jährige einen Mercedes AMG mit 612 PS, während der andere Mann am Steuer eines Jaguar Range Rover mit 528 PS saß.
Frau verstarb im Krankenhaus
Im Verlaufe des Rennens steuerte der Angeklagte seinen Wagen laut BGH auf die Gegenfahrbahn und beschleunigte dort auf mehr als 150 km/h. Als eine 43-jährige Frau mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße auf die Fahrbahn einbog, kam es zum Zusammenstoß. Dabei wurde die Frau so schwer verletzt, dass sie später im Krankenhaus starb.
Der Bundesgerichtshof hatte die Aufhebung beider früherer Verurteilungen jeweils mit Widersprüchen in der Begründung erklärt. In dem dritten Prozess muss sich der 25-Jährige nun erneut gegen den Vorwurf des Mordes verteidigen. Insgesamt waren drei Verhandlungstage bis zum 22. September angesetzt.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Auskunft der Pressestelle des Landgerichts Duisburg