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Düsseldorf: Tod nach Po-OP – Arzt darf nicht mehr praktizieren


Haftbefehl außer Vollzug
Tod nach Po-OP – Arzt darf nicht mehr praktizieren

Von t-online
24.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf: Ein Schönheitschirurg aus Düsseldorf darf nach einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht mehr praktizieren.Vergrößern des Bildes
Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf: Ein Schönheitschirurg aus Düsseldorf darf nach einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht mehr praktizieren. (Quelle: Olaf Döring/Archivbild/imago-images-bilder)
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Weil zwei Frauen infolge einer von ihm durchgeführten Po-Operation gestorben sind, darf ein Arzt aus Düsseldorf vorerst nicht mehr praktizieren. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

Nach der Anklage gegen einen Düsseldorfer Schönheitschirurgen darf dieser vorerst nicht mehr als Arzt praktizieren. Das hat das Düsseldorfer Landgericht nach Angaben einer Gerichtssprecherin beschlossen. Dort hatte der Mediziner am Dienstag erscheinen müssen.

Gegen den 49-Jährigen bestehe auch ein Haftbefehl, der aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden sei. So muss sich der Arzt zweimal pro Woche bei der Polizei melden und seinen Reisepass abgeben, so die Sprecherin. Außerdem musste er 100.000 Euro Kaution hinterlegen. Die "Bild"-Zeitung hatte zuerst berichtet.

Populäre aber umstrittene Methode

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen gegen den Mediziner erhoben. Zwei seiner Patientinnen waren nach Po-Vergrößerungen gestorben.

Der Arzt bot seit mehreren Jahren Po-Vergrößerungen ("Brazilian Butt Lift") mittels Eigenfett-Implantation an – eine populäre Methode, die von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos kritisch gesehen wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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