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Düsseldorf: Sechseinhalb Jahre Haft für tödliche Schüsse auf Barbetreiber


Opfer zog Waffe
Sechseinhalb Jahre Haft für Schüsse auf Barbetreiber

Von dpa
Aktualisiert am 25.11.2024 - 14:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Toter bei Schüssen in DüsseldorfVergrößern des Bildes
Der Tatort (Archivbild): Nach Schüssen auf einen Mann steht das Urteil nun fest. (Quelle: David Young/dpa/dpa-bilder)

Mitten in der Nacht fallen Schüsse vor einer Bar in Düsseldorf. Der Barbetreiber wird getroffen und stirbt. Die ersten Schüsse waren Notwehr, sagt nun das Landgericht.

Nach der Erschießung eines Barbetreibers in der Düsseldorfer Innenstadt im April hat das Landgericht den Täter zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die ersten beiden von vier Schüssen von dem 52-Jährigen in Notwehr abgefeuert wurden, weil das Opfer seinerseits eine Waffe gezogen habe.

Weil der dreifache Vater aber noch zwei weitere Schüsse auf das bereits am Boden liegende Opfer abfeuerte, wurde er wegen versuchten Totschlags und illegalen Waffenbesitzes zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. "Die Schüsse waren nicht mehr durch die Notwehrlage gedeckt", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Unklar blieb, welcher der vier Schüsse der tödliche war. "Daher konnten wir nicht ausschließen, dass der 38-jährige Barbesitzer bei den letzten beiden Schüssen schon tot war." Daher wurde der 52-Jährige nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht wie angeklagt wegen Totschlags, sondern nur wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Streit über ein illegales Würfel-Glücksspiel

Beide Männer waren Geschäftspartner. Es habe zuvor Streit wegen eines illegalen Würfel-Glücksspiels gegeben, das das Opfer hinter seinem Rücken ohne ihn weiterbetrieben habe, hatte der Mann aus dem Kosovo ausgesagt. Der 38-jährige Barbetreiber habe dann zuerst eine Waffe gezogen, sagte er aus. Zeugen stützten seine Version der Geschichte.

Am Tatort war neben dem Opfer eine Waffe gefunden worden. "Wir konnten anhand von Zeugenaussagen nicht ausschließen, dass der Wirt zuerst eine Waffe gezogen hat", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Der Schütze blieb bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort und hatte sich widerstandslos festnehmen lassen. Der 38-jährige Deutsch-Bosnier erlag trotz Wiederbelebungsversuchen am Tatort seinen Verletzungen.

Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger hatte wegen Notwehr einen Freispruch und bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags höchstens fünf Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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