Verdacht auf Agententätigkeit Drei Personen sollen für China spioniert haben

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf startet am 13. Mai ein Prozess gegen drei Deutsche. Sie sollen über eine Firma militärisch relevante Technologien an China vermittelt haben.
Drei Deutsche müssen sich ab 13. Mai vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen mutmaßlicher Spionage für einen chinesischen Geheimdienst verantworten. Das teilte das Gericht am Dienstag (28. April) mit. Die Anklage lautet auf geheimdienstliche Agententätigkeit.
Angeklagt sind zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 60 und 73 Jahren. Herwig F., Ina F. und Thomas R. sollen Informationen über militärisch nutzbare Technologien beschafft und an China weitergeleitet haben. Laut Bundesanwaltschaft habe sich insbesondere Thomas R. ab 2017 als Agent eines chinesischen Geheimdienstes betätigt.
Um an Informationen zu gelangen, nutzten die Beschuldigten eine Firma des Ehepaars F., die von Düsseldorf aus betrieben wurde. Über diese Firma sollen sie Kontakte zu Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen aufgebaut haben. Im Fokus standen dabei insbesondere Erkenntnisse über Bootsmotoren, Sonarsysteme, Flugzeugschutzsysteme, Antriebe für Panzerfahrzeuge sowie militärisch nutzbare Drohnen.
Prozess in Düsseldorf: Verdacht auf Spionagetätigkeit
Darüber hinaus schlossen die Angeklagten mit einer deutschen Universität ein Kooperationsabkommen, um den Technologietransfer zu erleichtern. In der ersten Phase wurde eine Studie zum Stand der Technik von Gleitlagern erstellt – Bauteilen, die unter anderem in Schiffsmotoren verwendet werden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft stand hinter dem chinesischen Vertragspartner ein Mitarbeiter des Geheimdienstes. Auch die Finanzierung übernahmen staatliche chinesische Stellen.
Zusätzlich sollen die Angeklagten drei Speziallaser beschafft und ohne Genehmigung nach China ausgeführt haben. Deshalb wird ihnen neben der Spionagetätigkeit auch ein gewerbsmäßiger Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen.
Die Festnahmen erfolgten Ende April 2024 in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Das Ehepaar F. wurde im Oktober 2024 vorläufig auf freien Fuß gesetzt, Thomas R. bleibt weiterhin in Haft. Das Oberlandesgericht hat zunächst 13 Verhandlungstage bis zum 25. Juni angesetzt.
- Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.