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Düsseldorf: Hotelgast aus der Schweiz missbraucht 13-Jährige – Haftstrafe


Über Instagram kontaktiert
Hotelgast missbraucht 13-Jährige: fünf Jahre Gefängnis

Von dpa
07.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Prozess um KindesmissbrauchVergrößern des Bildes
Der Angeklagte (links) und sein Verteidiger: Der Schweizer muss nun für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Quelle: Martin Höke/dpa/dpa-bilder)

Ein Mann aus der Schweiz verabredet sich mit einer 13-Jährigen in einem Düsseldorfer Hotel und missbraucht sie dort sexuell. Nach seinem Geständnis macht das Landgericht kurzen Prozess.

Für den über Instagram angebahnten sexuellen Kindesmissbrauch eines 13-jährigen Mädchens in einem Düsseldorfer Hotel ist ein Mann aus der Schweiz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ohne das Geständnis und das positive Prozessverhalten hätten es auch acht Jahre werden können, sagte der Vorsitzende Richter am Düsseldorfer Landgericht. Wie der Verteidiger auf Anfrage mitteilte, wird der 32-Jährige das Urteil akzeptieren. Der Prozess war zum Schutz des Mädchens nicht öffentlich.

Der Mann aus dem Kanton Bern hatte laut Anklage im Frühjahr über Instagram Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen und sie überredet, ihm mehr als 400 kinderpornografische Bilder und Videos von sich zu schicken. Dann hatte er sich mit dem Mädchen verabredet und war am 7. Mai nach Düsseldorf gereist. Dort hatte er die damals gerade 13-Jährige sexuell missbraucht und weitere kinderpornografische Bilder von ihr gemacht.

Vater hielt Täter fest

Die Mutter hatte ihre Tochter bereits als vermisst gemeldet und der Vater nach ihr gesucht. In der Nähe des Hauptbahnhofs entdeckte er sie schließlich in Begleitung des Schweizers. Bis zum Eintreffen der Polizei hielt er den Mann fest. Seither saß der 32-Jährige in Untersuchungshaft.

Bei der Auswertung des Mobiltelefons des Mädchens waren die Ermittler dann auf die Fotos, Videos und Chats gestoßen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe gleich beim Prozessauftakt gestanden. Dabei soll er sich auch entschuldigt haben. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwältin. Der Verteidiger und die Nebenklage hatten keinen konkreten Strafantrag gestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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