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Düsseldorf: Ordnungsamt schließt illegale "Schönheits-Praxen"


In Stadtmitte und Garath
Ordnungsamt schließt zwei illegale "Schönheits-Praxen"

Von t-online, gaa

24.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Haufenweise abgelaufene Arzneimittel wie Botox und Kosmetikprodukte stellte das Ordnungsamt bei der Durchsuchung eines Nagelstudios fest.Vergrößern des Bildes
Haufenweise abgelaufene Arzneimittel wie Botox und Kosmetikprodukte stellte das Ordnungsamt bei der Durchsuchung eines Nagelstudios fest. (Quelle: Stadt Düsseldorf)
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Das Ordnungsamt hat zwei illegale "Schönheits-Praxen" wegen unerlaubter medizinischer Behandlungen und abgelaufener Arzneimittel geschlossen. Patienten wurden ins Krankenhaus gebracht.

Das Düsseldorfer Ordnungsamt (OSD) deckte medizinische Behandlungen ohne Zulassung, abgelaufene Arzneimittel und mögliche Körperverletzungen an Patienten bei zwei Betrieben auf. Zum einen wurden in einem Beauty-Salon in Garath illegale Haartransplantationen ohne medizinisches Fachpersonal durchgeführt, zum anderen in einem Nagelstudio Botox-Behandlungen von nicht medizinischem Personal und mit abgelaufenen Arzneimitteln angeboten.

Bei Kontrolle des OSD: Patienten müssen ins Krankenhaus

Streifen der Zentralen Ermittlungsgruppe kontrollierten zunächst in der vergangenen Woche (16. Oktober) den Beauty-Salon in Garath. Zuvor hatte es einen Hinweis auf mögliche illegale Haartransplantationen gegeben. Vor Ort stellte der OSD zwei laufende Haartransplantationen fest, die von nicht ärztlichen Mitarbeitern durchgeführt wurden. Ärzte wurden nicht angetroffen.

Auch die Medikamente zur lokalen Betäubung wurden von einer Mitarbeiterin gespritzt, die dazu nicht berechtigt ist. Die Einsatzkräfte zogen daraufhin das Gesundheitsamt und die Polizei hinzu, da der Betrieb bereits in der Vergangenheit mehrfach straf- und ordnungsrechtlich auffällig geworden war.

Während der Kontrolle musste der Rettungsdienst für zwei Patienten angefordert werden, da sie über Schmerzen klagten. Beide wurden ins Krankenhaus gebracht. Zudem stellte sich heraus, dass die Firma über keine Gewerbeanmeldung mehr verfügte und der Geschäftsbetrieb bereits von der Bezirksregierung untersagt wurde. Bei einer Durchsuchung entdeckten die Einsatzkräfte weiteres belastendes Beweismaterial, Bargeld sowie einen gefälschten ausländischen Personalausweis. Ordnungsamt und Polizei leiteten diverse Ordnungs- und Strafverfahren gegen mehrere Personen noch vor Ort ein.

Botoxbehandlung für 80 Euro angeboten

Zudem wurde ein Nagelstudio in Stadtmitte am vergangenen Montag (21. Oktober) von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes in zivil aufgesucht. Hier hatte es zuvor Hinweise auf Botoxbehandlungen ohne ärztliche Zulassung gegeben.

Nach Betreten des Betriebs wurde einer der beiden OSD-Kräfte sogleich das Aufspritzen der Lippen mittels einer Botoxbehandlung für 80 Euro angeboten. Groß war dann die Überraschung, als die Einsatzkräfte ihre Dienstausweise zückten und gemeinsam mit Mitarbeitern des Gesundheitsamtes Kontrollen durchführten. Dabei stellte sich heraus, dass weder für das Nagelstudio noch für das innerhalb der Räumlichkeiten betriebene Kosmetikstudio eine Gewerbeanmeldung vorlag. Aufgrund dieser Verstöße wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt.

Im Rahmen der Durchsuchungen konnten Beweismittel und Bargeld sichergestellt werden. Sämtliche Arzneimittel, allesamt aus dem Ausland und abgelaufen, wurden sichergestellt. Der Betrieb wurde durch die Dienstkräfte versiegelt. Auch in diesem Fall wurden mit der hinzugezogenen Polizei Bußgeldverfahren eingeleitet.

Stadt schreitet sofort ein

Sollten Unsicherheiten bezüglich der Professionalität bestehen, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt über gesundheitsberufe@duesseldorf.de. Die betreffenden Betriebe werden umgehend überprüft. Stutzig machen sollte:

  • günstiges Angebot weit unter dem Normalpreis
  • Kontakt erfolgt ausschließlich über Social Media
  • mangelhafte Sprachkenntnisse
  • Behandlungen finden in Nagelstudios, Beautysalons, Wohnungen, Kellergeschossen, Hotels oder Ähnlichem statt (keine Praxisräume)
Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Düsseldorf vom 24. Oktober 2024 (per E-Mail)
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