Neues Selbstbestimmungsgesetz Mehr als 100 Anmeldungen für Geschlechtsänderung
Bereits vor Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November haben zahlreiche Menschen in Düsseldorf eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet.
Am Standesamt in Düsseldorf haben weit über 100 Menschen einen Antrag auf Änderung ihres Geschlechtseintrags gestellt, wie die Deutsche Presse-Agentur in einer Umfrage erfahren hat. Die Standesämter bieten den Angaben nach vor allem im November zusätzliche Termine an.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht es, den Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern zu lassen – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Diese Erleichterungen kommen vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zugute.
Seit dem 1. August können Interessierte die gewünschte Änderung bei den Standesämtern anmelden. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.
- Nachrichtenagentur dpa