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Düsseldorf: Familienvater stirbt bei Unfall mit Raser – So ist das Urteil


240 km/h auf der Autobahn
Familienvater stirbt bei Unfall mit Raser: Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 27.06.2024Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia (Archivbild): Ein Raser musste sich vor Gericht verantworten. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein Familienvater starb, als ein wegen Verkehrsdelikten vorbestrafter und angetrunkener Raser mit Tempo 240 über die Autobahn fuhr. Nun wurde ein Urteil gesprochen.

Nach dem Tod eines Familienvaters auf der Autobahn 44 bei einem Unfall durch einen angetrunkenen Raser ohne Führerschein ist dieser zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein 33-jähriger Düsseldorfer starb im März 2023 in den Trümmern seines Wagens. Die Limousine eines 47-jährigen Krefelders war mit Tempo 240 auf den etwa halb so schnellen Kleinwagen aufgefahren.

Der Angeklagte wurde am Mittwoch (26. Juni) aber nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Als Auflage muss er der Witwe des Opfers 5.000 Euro als Wiedergutmachung zahlen. Außerdem wurde eine Führerscheinsperre von fünf Jahren gegen ihn verhängt.

Dem Gutachten eines Sachverständigen zufolge konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das spätere Opfer kurz vor der Kollision von einer Autobahnabfahrt zurück nach links auf die rechte Spur gezogen war, als die Limousine heranraste.

Witwe ist jetzt allein mit ihrem Sohn

"Es tut mir unendlich leid, ich habe das nicht gewollt", sagte der 47-Jährige an die Witwe gewandt. Er sei angetrunken gewesen und habe zu der Zeit keinen Führerschein besessen, gestand er. Wegen privater Probleme habe er damals mehr getrunken. "Mein Mann wollte von Krefeld aus nach Hause – vom Fußballtraining", sagte die 35-jährige Witwe. Sie ist jetzt allein mit ihrem inzwischen vierjährigen Sohn.

Der Angeklagte hatte seinen Führerschein bereits drei Jahre zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zweimal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte angesichts der Vorgeschichte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, also ohne Bewährung, beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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