Keine Versammlung Gericht untersagt Techno-Parade in Mönchengladbach
Aus für den "Union Move": 10.000 Menschen wollten durch Mönchengladbach tanzen, nur Stunden vor Beginn nun die Absage – per Gerichtsentscheid.
Schlechte Neuigkeiten für Raver in Mönchengladbach: In einer Eilentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster den "Union Move" nicht als Versammlung gewertet. Für die Techno-Parade, bei der am Samstag mit rund 10.000 Besuchern gerechnet worden war, bedeutet dies das Aus – nicht einmal einen Tag vor Beginn der Parade.
15 fahrende Musiktrucks hätten durch Mönchengladbach rollen sollen, ursprünglich sollten sogar 60.000 Menschen kommen. Da nun die Veranstaltung nicht als Versammlung eingestuft wurde, wären jetzt Sicherheitskonzepte und Genehmigungen nötig, berichtet der WDR.
Parade war bereits zuvor nicht als Versammlung zugelassen worden
Bereits im April war die Parade bei der Versammlungsbehörde angemeldet worden, diese hatte jedoch bereits nach einem Gespräch mit dem Veranstalter des "Union Move" nicht als Versammlung eingestuft. Dagegen gingen die Veranstalter mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vor. Das Gericht entschied am Donnerstag zugunsten der Versammlungsbehörde – doch auch dieses Urteil akzeptierte der Veranstalter nicht und legte Rechtsmittel ein.
Am Freitag bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Münster endgültig die Sichtweise der Versammlungsbehörde und damit gegen den "Union Move". In einer Mitteilung weist die Polizei Mönchengladbach nun auf die Absage hin und ruft dazu auf, nicht anzureisen.
Der "Union Move" fand ursprünglich 1995 bis 2011 jedes Jahr in München statt. Schon am Samstagmittag hätte sich der Zug auf einer Route durch die ganze Stadt in Bewegung setzen sollen.
- presseportal.de: Mitteilung der Polizei Mönchengladbach vom 15. Juli 2022
- wdr.de: "Techno-Parade "Union Move" in Mönchengladbach abgesagt"