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Düsseldorf: Hygienemängel im Restaurant von TV-Koch entdeckt


Schädlingsbefall
Ekel-Alarm bei TV-Koch: Hygienemängel im Restaurant entdeckt

Von t-online
14.03.2025 - 06:11 UhrLesedauer: 1 Min.
Wiener Schnitzel mit Pommes, Salat und Bier (Symbolbild): In einem Düsseldorfer Restaurant sind eklatante Hygienemängel aufgedeckt worden.Vergrößern des Bildes
Wiener Schnitzel mit Pommes, Salat und Bier (Symbolbild): In einem Düsseldorfer Restaurant sind eklatante Hygienemängel aufgedeckt worden. (Quelle: IMAGO/Peteer/imago-images-bilder)
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Im Düsseldorfer Restaurant "Dirks" des TV-Kochs Dirk Hoffmann wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt. Was die Prüfer entdeckten.

In einem Restaurant des Fernsehkochs Dirk Hoffmann in Düsseldorf haben Lebensmittelkontrolleure schwerwiegende Hygienemängel entdeckt. Bei einer Kontrolle am 8. Januar 2025 wurde in mehreren Bereichen des an der Nordstraße 89 gelegenen Lokals "Dirks" Schädlingsbefall in Form von Schadnagerkot festgestellt. Das geht aus dem Überwachungsbericht der Stadt Düsseldorf hervor.

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Die Kontrolleure fanden die Spuren der Nagetiere an kritischen Stellen des Gastronomiebetriebs: am Bedientresen, im Vorbereitungsraum neben dem Tresen, im Verbindungsgang, im Materiallager, in der Spülküche, im Vorbereitungsraum des Trockenlagers sowie im Anlieferungsbereich.

TV-Koch Dirk Hoffmann bekannt aus "Abenteuer Leben"

Besonders brisant: Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich verschiedene Lebensmittel in den betroffenen Räumlichkeiten, darunter Fleisch, Fleischerzeugnisse, Salate, Soßen, Suppen und Gemüse.

Der aus Kabel 1-Sendungen wie "Abenteuer Leben" bekannte TV-Koch muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro rechnen. Die Veröffentlichung der Verstöße erfolgte gemäß Paragraph 40, Absatz 1a, Nummer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), wonach Hygieneverstöße mit einem erwarteten Bußgeld ab dieser Höhe öffentlich gemacht werden müssen.

Nach Angaben der Behörde wurden die Mängel umgehend behoben. Bereits am 9. Januar – einen Tag nach der Kontrolle – sei eine Grundreinigung erfolgt und eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vorgelegt worden.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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