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Sachsen verschärft Corona-Maßnahmen: Neue Schutzverordnung


Dresden
Sachsen verschärft Corona-Maßnahmen: Neue Schutzverordnung

Von dpa
16.11.2021Lesedauer: 3 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Sachsen will wegen drastisch gestiegener Corona- Zahlen die Schutzmaßnahmen weiter verschärfen. In erster Linie geht es um eine Reduzierung von Kontakten und mehr Tests. In besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten - für Besucher und für Beschäftigte, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden.

Bei Erreichen der Überlastungsstufe greift die 2G-Regel (geimpft und genesen) auch im Einzelhandel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte und Drogerien, nicht aber Gärtenmärkte. Der Handelsverband Sachsen protestierte. Die Einführung von 2G würde der Branche bei weniger Kunden und Beibehaltung aller Kosten für Miete, Personal oder Energie erneut großen wirtschaftlichen Schaden zufügen, ohne einen wirksamen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Gerade das Weihnachtsgeschäft sei für die Händler entscheidend, um das schwierige Jahr noch zu retten.

Für Freizeit- und Kulturveranstaltungen ist eine "2G-plus-Option" geplant, wenn die Veranstaltung mehr als 50 Personen betrifft und zudem im Innenraum stattfindet. Dann wird Geimpften oder Genesenen Zugang nur gewährt, wenn sie zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen.

Weihnachtsmärkte können stattfinden, müssen aber im sogenannten Verweilbereich - dort wo gegessen und getrunken wird - die 2G-Regel einführen. Bislang galt das erst ab 1000 Personen. Wer mit dem öffentlichen Nahverkehr fährt, muss eine FFP2-Maske tragen. Jeder Landkreis kann die Regeln selbst verschärfen und muss dazu nicht auf eine neue Verordnung des Landes warten.

Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) erläuterte die neuen Regeln für den Arbeitsbereich - 3G am Arbeitsplatz und mehr Homeoffice - , so wie sie von der Parteien der möglichen Ampelkoalition in Berlin geplant sind: "Zugang zu einem Betrieb sollen künftig Beschäftigte nur dann erhalten, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind." Genesene und Geimpfte hätten das mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. Ungeimpfte, die nicht Zuhause arbeiten können, müssten voraussichtlich alle 24 Stunden ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, PCR-Tests alle 48 Stunden. Dulig zufolge wird die Überbrückungshilfe des Bundes über das Jahresende hinaus verlängert.

"Unser Ziel muss es sein, die Kontakte zu minimieren. Mindesten 60 Prozent unserer Kontakte müssen wegfallen, damit wir halbwegs das Ziel erreichen können, diese Welle zu brechen", sagte Dulig. Köpping und Dulig räumten ein, dass man noch nicht alles abschließend regeln könne, weil es noch Beratungen im Bund gebe. Man wolle aber alle Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes nutzen.

Schülerinnen und Schüler sollen bis zu den Weihnachtsferien weiter dreimal pro Woche getestet werden, stellte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) klar. Das ermögliche einen genauen Überblick über das Infektionsgeschehen an den einzelnen Schulen. "Wir haben immer sehr deutlich gesagt, wir wollen keine flächendeckenden Schließungen mehr haben", sagte der Minister.

Um das Tempo beim Impfen zu erhöhen, sollen nun auch die öffentlichen Gesundheitsdienste in den Gemeinden eingebunden werden. Sie erhalten vom Land Sachsen und dem Bund Geld, um etwa Ärzte im Ruhestand für die Impfaktion zu gewinnen. Jeder Landkreis bekommt insgesamt vier Millionen Euro, jede kreisfreie Stadt acht Millionen Euro dafür.

"Ich mache mir wirklich große Sorgen", sagte Köpping über die Lage und forderte die Menschen auf, umsichtig zu sein. "Wir können das schaffen auch in Sachsen, aber wir müssen da alle ein Stück weit dazu beitragen. So eine Verordnung allein hilft uns dabei nicht." Nach Auffassung von Piwarz gibt es eine gesellschaftliche Verantwortung, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Die Eckpunkte der Corona-Schutzverordnung sollen nun zur Anhörung gelangen und am Freitag vom Kabinett endgültig beschlossen werden. Die Verordnung gilt dann vom 22. November bis 20. Dezember.

Sachsen ist derzeit der größte Corona-Hotspot in Deutschland. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Dienstag für den Freistaat einen Wert von 759,3 - die bundesweit höchste Zahl an Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche und mehr als doppelt so hoch wie im Bundesschnitt. Drei sächsische Landkreise haben eine Wocheninzidenz von mehr als 1000.

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