Gefährliche Körperverletzung Angriff auf Politiker Matthias Ecke – Anklage gegen junge Männer
Im Mai 2024 wird der SPD-Politiker Matthias Ecke beim Plakatieren attackiert. Auch ein Grünen-Politiker wird angegriffen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
Nach dem Angriff auf Politiker in Dresden, unter anderem auf das SPD-Mitglied Matthias Ecke, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei 18-Jährige erhoben. Zwei der jungen Männer wird gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen, dem anderen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen.
Zu der mutmaßlichen Tat war es am 3. Mai 2024 gekommen: Die Angeklagten sollen das Mitglied des Europaparlaments, Matthias Ecke, gegen 22.30 Uhr auf der Schandauer Straße attackiert haben, als dieser gerade Wahlplakate aufhing. Einer der Beschuldigten soll Ecke mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die anderen beiden Angeklagten sollen Ecke geschubst haben. Der Politiker erlitt durch diesen Angriff unter anderem einen Jochbeinbruch und einen Bruch der Augenhöhle, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden.
Ein Angeklagter hat Taten gestanden
Anschließend sollen die Männer, ebenfalls in der Schandauer Straße, ein Mitglied der Grünen attackiert haben. Auch diese Person sei gerade dabei gewesen, Wahlplakate aufzuhängen. Sie sollen der Person Faustschläge versetzt, sie zu Fall gebracht und dann auf den am Boden liegenden Politiker eingetreten haben. Das Grünen-Mitglied erlitt dadurch laut Anklage unter anderem Schmerzen und Hämatome.
Ein Angeklagter hat die Taten den Angaben zufolge gestanden, die anderen beiden Beschuldigten haben sich nicht zu der mutmaßlichen Tat geäußert. Alle drei Personen waren zur Tatzeit 17 Jahre alt und damit Jugendliche, heißt es.
Das Amtsgericht Dresden werde nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Die Ermittlungen gegen einen vierten Mann (19 Jahre) hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eingestellt, da kein Tatnachweis erbracht werden konnte.
- medienservice.dresden.de: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 31. Januar 2025