Polizeihund auf AfD-Gegner gedrängt Ermittlungen gegen sächsische Polizisten
Ein Polizist hat einen Aktivisten mit einem Hund ohne Maulkorb von der Straße gedrängt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Körperverletzung und eines Tierschutzverstoßes.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 35-jährigen sächsischen Polizeibeamten wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung im Amt sowie der Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Beschuldigte war am Samstag im Rahmen der Absicherung des AfD-Bundesparteitages als Diensthundeführer im Einsatz.
Ihm wird vorgeworfen, in dieser Funktion einen Demonstranten unter Einsatz seines Diensthundes über die Leitplanke von der Fahrbahn der Zufahrtsstraße zur Elbbrücke gedrängt zu haben. Hierbei soll er den Hund, der keinen Beißkorb trug, kräftig gegen die Leitplanke und gegen den Demonstranten gedrückt haben.
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"Wie im Rausch": Einige Polizisten hätten völlig die Beherrschung verloren
Es ist nicht der einzige Vorfall, der in der Kritik steht. Nach Angaben des Komitees für Grundrechte und Demokratie wurden selbst "schwere Verletzungen der Demonstrierenden in Kauf genommen, um die Zufahrt von Teilnehmern des Parteitages durchzusetzen".
Es habe den Einsatz von Pfefferspray und "gezielter körperlicher Gewalt" gegen Demonstranten gegeben, darunter Faustschläge und Tritte. "Einige Personen wurden einfach über vorhandene Absperrungen geworfen." Vereinzelt hätten Beamte völlig die Beherrschung verloren und "wie im Rausch" wiederholt auf Personengruppen eingeschlagen. Die Organisation hatte nach eigenen Angaben 15 Beobachter bei den Demonstrationen vor Ort.
- sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 14. Januar 2025
- grundrechtekomitee.de: Mitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom 12. Januar 2025
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa