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Juwelendiebstahl in Dresden: Zwei der Täter müssen bald in Haft


Grünes Gewölbe in Dresden
Zwei bisher freie Juwelendiebe müssen nun in Haft

Von dpa
24.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe (Archivbild): Sie erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillianten.Vergrößern des BildesDie Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe (Archivbild): Sie erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillianten. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)

Die Juwelendiebe des Grünen Gewölbes hatten einen der aufsehenerregendsten Diebstähle Deutschlands begangen. Wegen einer Abmachung waren einige von ihnen noch auf freiem Fuß, doch das ist bald vorbei.

Zwei der verurteilten Juwelendiebe des Dresdner Grünen Gewölbes müssen den Rest ihrer Haftstrafe antreten. Die beiden Diebe im Alter von 28 und 30 Jahren waren seit über einem Jahr auf freiem Fuß, nun jedoch trug ihnen die Dresdner Staatsanwaltschaft auf, bis zum 19. August ihre Haft anzutreten. Das teilte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Danach kommen sie gemäß den Vorgaben des Berliner Vollzugsplans dort in den offenen Vollzug. Zuerst berichtete das die "Sächsische Zeitung".

Die beiden jungen Männer sind zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie waren bisher knapp zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft, die angerechnet wird.

Ein weiterer Verurteilter muss seine Reststrafe bisher noch nicht verbüßen. Die Akten zu dem 25-Jährigen trafen nach Angaben einer Sprecherin der Berliner Strafgerichte erst am Dienstag ein. Sie würden jetzt dem zuständigen Richter vorgelegt.

Zwei Verurteilte nach Untersuchungshaft im Gefängnis

Ein weiterer Verurteilter, 27 Jahre alt, befinde sich wegen einer anderen Tat in Haft. Die Dresdner Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag darauf, dass er direkt im Anschluss die zusätzliche Strafe verbüßen muss, die das Landgericht Dresden gegen ihn verhängt hat.

Außerdem befindet sich noch ein 25-Jähriger zurzeit in einem Berliner Gefängnis, jedoch in Jugendstrafhaft. Das Amtsgericht Tiergarten ordnete Ende April aber für ihn Erwachsenenstrafhaft an, diese ist bisher nicht vollzogen.

Juwelendiebe erbeuten einzigartigen historischen Schmuck

Der Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten, und verursachten über eine Million Euro Schaden, auch weil sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten.

Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden insgesamt fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Bei vier von ihnen waren zum Prozessende die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, im Zuge einer Abmachung zwischen Gericht und Angeklagten.

Weil einer von ihnen aber noch eine andere Strafe verbüßte, kamen nur drei von ihnen tatsächlich vorerst auf freien Fuß. Der fünfte Verurteilte musste hinter Gittern bleiben, weil er dem Deal nicht zugestimmt hatte. Teil der Absprache war die Rückgabe eines Großteils der Beute, von einigen der wertvollsten Stücke aber fehlt nach wie vor jede Spur. Für den sechsten Angeklagten, einen Cousin aus der bekannten arabischstämmigen Großfamilie, gab es einen Freispruch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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