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Drei Remmos verlassen das Gericht in Dresden als freie Männer


Juwelen-Beutezug im Grünen Gewölbe
Drei Remmos verlassen das Gericht als freie Männer

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 17.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Remmo auf dem Weg in die (vorläufige) Freiheit: Er muss erst später ins Gefängnis.Vergrößern des Bildes
Ein Juwelendieb auf dem Weg in die (vorläufige) Freiheit: Er muss erst später ins Gefängnis. (Quelle: bb/xcitepress)
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Die Juwelendiebe sind bis auf einen Angeklagten zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt worden. Anschließend spazierten drei von ihnen in die Freiheit.

Erst raus, dann rein, dann wieder raus. Für einen der Angeklagten war es nach dem Prozess um den Diebstahl im Grünen Gewölbe am Dienstag ein ganz schönes Hin und Her.

Zunächst hatte das Dresdner Landgericht den 29-jährigen Rabieh Remo zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, anschließend durfte er nach Hause gehen. An Kameraleuten vorbei bahnte er sich seinen Weg in die Freiheit, bevor er wieder umkehrte. "Ich habe etwas vergessen", erklärte Remo, dessen Nachname anders als die seiner fünf mitangeklagten Verwandten geschrieben wird. Also noch einmal zum Gericht zurück – und dann erst mit dem Auto weg.

Deal verschafft Juwelendieben die zwischenzeitliche Freiheit

Remo ist einer von drei Verurteilten, die am Dienstag das Gericht nach dem Schuldspruch als zumindest vorerst freie Männer verlassen durften. Allerdings müssen sich die drei jede Woche auf einer Berliner Polizeidienststelle melden – und wenn das Urteil rechtskräftig wird, müssen sie ins Gefängnis.

Die vorläufige Haftverschonung war Teil eines vor Gericht getroffenen Übereinkommens. Fünf der Angeklagten hatten unter der Aussicht auf mildere Strafen den Beutezug gestanden und 18 der insgesamt 21 gestohlenen Schmuckstücke zurückgegeben – wenn auch teilweise beschädigt durch Kratzer, Brüche oder Rost.

Dresdner Richter: Ohne Verständigung wäre Schmuck weg gewesen

An dieser im deutschen Rechtssystem vorgesehenen Verständigung hatte es im konkreten Fall Kritik gegeben, es wurden aber auch starke Argumente für sie genannt. Der Vorsitzende Richter hielt den Deal für gerechtfertigt. "Der Kammer war bewusst, dass ohne die Verständigung die als unersetzlich eingeschätzten Schmuckstücke wohl nie ins Grüne Gewölbe zurückkehren würden", sagte Andreas Ziegel am Dienstag.

Auch bei einem vierten Angeklagten wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er muss allerdings zunächst seine Jugendstrafe wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum noch weiter verbüßen.

Der Juwelendiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von mehr als 113 Millionen Euro und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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