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Sachsen: Gefälschte Einberufungsbescheide – keine rechtlichen Konsequenzen


"Kein Straftatbestand"
Keine Konsequenzen für die falschen Einberufungsbescheide der "Freien Sachsen"

Von t-online, mgr

29.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Der falsche Einberufungsbescheid ist an entscheidenden Stellen verändert.Vergrößern des Bildes
Der falsche Einberufungsbescheid ist an entscheidenden Stellen verändert. (Quelle: Montage: Uf/t-online (IMAGO/Sven Eckelkamp, GettyImages)

Die Staatsanwaltschaft ermittelte aufgrund Störpropaganda gegen die Bundeswehr. Warum das Verfahren eingestellt wurde.

Seit Anfang Februar verbreitet die rechtsextreme Kleinstpartei Freie Sachsen falsche Einberufungsbescheide. Dass sich um keine offizielle Mobilmachung handelt, erkennt man erst auf den zweiten Blick. Statt "Kreiswehrersatzamt" steht "Wehrkreisersatzamt" auf den falschen Einberufungsbescheiden; statt einem Wappen sind Soldaten zu sehen. Aber Personenkennziffer und Vorgangsnummer finden sich an der üblichen Stelle.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte deshalb die Ermittlungen aufgrund Störpropaganda gegen die Bundeswehr aufgenommen – das Verfahren aufgrund der Sonderzuständigkeit in Staatsschutzverfahren Mitte Februar an die Staatsanwaltschaft Dresden abgegeben, wie die Behörde in Chemnitz t-online mitteilte.

Bundeswehr durch Flugblätter nicht beeinträchtigt

Nun hat auch die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren eingestellt: Die falschen Einberufungsbescheide würden keinen Straftatbestand erfüllen, teilte die Strafverfolgungsbehörde t-online mit. Insbesondere eine Störpropaganda gegen die Bundeswehr liege nicht vor, da die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr durch die Schreiben nicht beeinträchtigt worden sei.

Nachdem die ersten Flugblätter in sächsischen Briefkästen aufgetaucht sind, kam Per Mayer, Rechtsanwalt für Strafrecht, zu einer ähnlichen Einschätzung: "Das Schreiben ist hinreichend überspitzt, und von einer Amtsanmaßung können wir auch nicht sprechen, da keine Symbole, Wappen, keine geschützte Begriffe verwendet werden." Lesen Sie hier, wie drei Strafrechtler den falschen Einberufungsbescheid einschätzen.

Verwendete Quellen
  • Antwort der Staatsanwaltschaft Dresden auf t-online-Anfrage
  • Antwort der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf t-online-Anfrage
  • Mitteilung der "Freien Sachsen" auf ihrer Webseite
  • Eigene Recherchen
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