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Einberufungsbescheid in der Post: Rechtsextreme verbreiten Angst


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Ist das eine Straftat?
Falsche Einberufungsbescheide: Partei will Angst verbreiten


Aktualisiert am 03.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Der falsche Einberufungsbescheid ist an entscheidenden Stellen verändert. Ein essenzieller Zusatz wurde allerdings vergessen.Vergrößern des Bildes
Der falsche Einberufungsbescheid ist an entscheidenden Stellen verändert. Ein essenzieller Zusatz wurde allerdings vergessen. (Quelle: Montage: Uf/t-online (IMAGO/Sven Eckelkamp, GettyImages))

Macht sich die Partei Freie Sachsen mit der angeblichen Generalmobilmachung strafbar? Drei Strafrechtler nehmen den Einberufungsbescheid auseinander.

Am Donnerstag hat die rechtsextreme Kleinstpartei Freie Sachsen über ihren Hauptverbreitungskanal Telegram dazu aufgerufen, falsche Einberufungsbescheide in den Briefkästen der Nachbarschaft zu verteilen. Fast 2.000 Telegram-Nutzer reagieren auf die geteilte Druckvorlage mit einem Daumen nach oben.

Auf ihrer Webseite stellen die Freien Sachsen klar, dass es sich um keine offizielle Mobilmachung handelt – zumindest noch nicht. So auch der Tenor des Einwurfzettels: Wer nicht gegen Russland kämpfen möchte, der müsse jetzt den Protest der Freien Sachsen unterstützen.

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Die Fahne der Freien Sachsen bei einer Demonstration in Görlitz. (Quelle: xcitepress/Finn Becker)

Isolierte Protestpartei

Die Kleinstpartei Freie Sachsen wird vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich eingestuft – seit 2022 auch bundesweit beobachtet. Bei der AfD stehen die Freien Sachsen auf der Unvereinbarkeitsliste, in Sachsen laufen zu Montagsprotesten allerdings auch AfD-Landtagsabgeordnete neben Fahnen der Freien Sachsen auf.

"Anfangsverdacht liegt vor"

Ihre Aktion bezeichnet die Kleinstpartei als kreative Art, "für die drohende Kriegsgefahr, die sich in den letzten Wochen immer weiter zugespitzt hat, zu sensibilisieren". Für den Leipziger Grünen-Politiker und Rechtsanwalt Jürgen Kasek haben die Freien Sachsen damit die rechtlichen Grenzen sehr weit ausgedehnt: "Die Ersteller haben sich große Mühe gegeben, ans Original zu erinnern."

Statt "Kreiswehrersatzamt" heißt es auf den falschen Einberufungsbescheiden "Wehrkreisersatzamt", statt einem Wappen sind Soldaten zu sehen. Aber Personenkennziffer und Vorgangsnummer finden sich an der gewohnten Stelle: "Ein Anfangsverdacht liegt auf jeden Fall vor, weil die Aktion auf den Schockmoment bei älteren Mitbürgern abzielt", so Kasek. Ein Staatsanwalt müsste sich bei einer Anzeige damit auseinandersetzen. "Ob das unter Kunstfreiheit fällt, darüber lässt sich jetzt streiten."

Hinreichend überspitzt?

Klaus Walter, Frankfurter Fachanwalt für Strafrecht, sieht nach erster Einschätzung keine strafrechtliche Relevanz – die entscheidenden Punkte seien verändert worden. Der im Schreiben genannte Generaloberst heißt Leo Pard (wie der Kampfpanzer), die Adresse auf dem Brief führt auf einen Dresdner Parkplatz, und die angegebene Telefonnummer ist das Datum des Kriegsbeginns.

"Natürlich weiß man auch, dass der Einberufungsbescheid nicht als Flugblatt, sondern im Briefumschlag kommt", so Walter. Auch die Passage, dass der neue "Verteidigungsminister bereits fleißig an einem Sondervermögen" arbeite, sei zwar sicherlich falsch. Für eine Verleumdung würde es aber nicht reichen.

Verteilen ist Ordnungswidrigkeit

Per Mayer, Rechtsanwalt für Strafrecht aus Bingen, kommt zu einer ähnlichen Einschätzung: "Das Schreiben ist hinreichend überspitzt, und von einer Amtsanmaßung können wir auch nicht sprechen, da keine Symbole, Wappen, keine geschützte Begriffe verwendet werden." Des Weiteren sei das Flugblatt von der Meinungsfreiheit gedeckt. Um das Schreiben als Aufruf zum Landfriedensbruch zu verstehen, bleibe es zu unkonkret. "Es ist vielmehr ein kreatives Wachrütteln."

Der Leipziger Rechtsanwalt Jürgen Kasek hat dennoch einen rechtlichen Ansatzpunkt gefunden: "Wer etwas verteilt, ohne einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts zu nennen, verstößt gegen das Pressegesetz." Dass der Einwurfzettel von den Freien Sachsen stammt, ist nicht ersichtlich. Das könnte auch den Verteilern auf die Füße fallen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Klaus Walter, Fachanwalt für Strafrecht
  • Telefonat mit Per Mayer, Rechtsanwalt für Strafrecht
  • Telefonat mit Rechtsanwalt Jürgen Kasek
  • Telegram-Kanal der "Freien Sachsen"
  • Sächsischer Verfassungsschutzbericht
  • Eigene Recherchen
  • Webseite der "Freien Sachsen"
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