Hilbert durfte trotz Formfehler antreten Verwaltungsgericht prüft Klagen: War die Dresdner OB-Wahl doch ungültig?

Trotz Formfehler durfte Amtsinhaber Dirk Hilbert im Sommer zur OB-Wahl antreten. Jetzt prüft das Dresdner Verwaltungsgericht die Entscheidung der Landesdirektion.
Das Verwaltungsgericht in Dresden entscheidet am 23. März über Klagen gegen die Dresdner Oberbürgermeister-Wahl. Laut einem Sprecher des Gerichts sind an diesem Tag drei Verhandlungen geplant. Zuvor hatte die "Sächsische Zeitung" berichtet.
Dirk Hilbert (FDP) war bei der Wahl im vergangenen Jahr als Sieger hervorgegangen. In einem der Verfahren am Verwaltungsgericht wird es um Formfehler gehen, die bei der Aufstellung Hilberts zum Kandidaten passiert sein sollen. Zwei weitere Klagen drehen sich um mögliche Pannen bei der Briefwahl. Dabei soll geklärt werden, ob Fehler beim Versand einzelner Wahlunterlagen die Vorschriften verletzt und das Ergebnis der Wahl dadurch beeinflusst haben.
Wahl angefochten
Mehrere Dresdner hatten sich im vergangenen Sommer an die Landesdirektion Sachsen gewandt und die Wahl angefochten. Nach Angaben des Gerichtssprechers wies die Landesdirektion die Einwände zurück, weil aus Sicht der Behörde "selbst in der Summe aller Fehler" ein anderer Wahlausgang ausgeschlossen werden konnte.
Sollten die Klagen am Verwaltungsgericht Erfolg haben, müsste die Stadt Dresden die Wahl für ungültig erklären, hieß es.
- Nachrichtenagentur dpa
- saechsische.de: War die Wahl von Dirk Hilbert als Dresdens Oberbürgermeister ungültig? (kostenpflichtig)