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Straßenblockaden in Dresden: Gab es einen "Anti-Klebe-Deal" mit der Polizei?


Straßenblockaden in Dresden
Gab es einen "Anti-Klebe-Deal" mit der Polizei?

Von t-online, mgr

30.01.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230127-911-003859Vergrößern des Bildes
Umweltaktivisten auf der Fahrbahn der Washingtonstraße: Die Gruppe demonstrierte mit der Aktion für einen schnelleren Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)

Um die Grundrechte der Autofahrer zu wahren, wurde bei der Blockade der Elbepark-Kreuzung auf einen Kompromiss gedrängt. Einen Deal gab es nicht.

Die Stimmung an Dresdens meistbefahrener Kreuzung war am Freitagmorgen aufgeheizt. Fast eine Stunde stand der Verkehr am Elbepark immer wieder still: Viermal, für jeweils sieben Minuten, durften die Protestierenden die Fahrbahn blockieren. Die Klimaschutzgruppe "Extinction Rebellion" hatte die Aktion im Vorfeld angezeigt, weshalb sich die Polizei vor die 31 Teilnehmenden stellte, um die Demonstration zu sichern und den Autofahrern die Wartezeit zu erklären, statt die Straße zu räumen.

Zum Unmut und Unverständnis der Autofahrer: Wieso handelt die Polizei so unterschiedlich, räumt an einem Tag die Straße und stellt sich am nächsten vor die Aktivisten? Einzelne Medien berichteten sogar, dass die Polizei einen "Anti-Klebe-Deal" mit den Klimaschützern geschlossen hätte.

Tatsächlich seien Kooperationsgespräche vorausgegangen, teilte die Polizei gegenüber t-online mit: allerdings nicht mit der Polizei – sondern der Versammlungsbehörde. Ein ganz normaler Vorgang. Laut dem Sächsischen Versammlungsgesetz ist die Behörde zur Kooperation verpflichtet. Gedeckt von Grundgesetz – Deals braucht es dafür nicht.

Gefahrenprognose entscheidend

Wie das Ordnungsamt Dresden auf Nachfrage mitteilte, gerät die Polizei nur dann in eine "Eilzuständigkeit", wenn es um kurzfristige Versammlungen geht, die am Wochenende stattfinden sollen. Ansonsten läuft alles über die Versammlungsbehörde, die sich bei verschiedenen Ämtern, Verkehrsbetrieben und der Polizei Stellungnahmen einholt, um eine Gefahrenprognose zu erstellen: Auf dieser Grundlage wird über die Versammlung beschieden.

Im Falle der Versammlung von "Extinction Rebellion" am Freitagmorgen ging die Anzeige rechtzeitig genug ein, um Kooperationsgespräche zu führen. Zumal es vonseiten des Anmelders bereits mehrere Versammlungen an verschiedenen Orten mit demselben Ablauf gegeben hätte.

Versammlungsbehörde auf Kompromiss gedrängt

Klingt erstmal so, als seien Protestformen kaum Grenzen gesetzt, solange es keine Sicherheitsbedenken gibt – und trotzdem habe die Versammlungsbehörde bei den Straßenblockaden von Extinction Rebellion darauf hingewirkt, etwaige Kreuzungen nur wenige Male für wenige Minuten besetzt werden dürfen und zwischendurch der den Verkehr abfließen zu lassen.

Die Versammlungsbehörde hätte bei dieser Entscheidung etwa das Versammlungsrecht mit dem Grundrecht auf Handlungsfreiheit Dritter nach Artikel 2 des Grundgesetzes abwägen müssen – daher der Kompromiss.

Versammlung auf Autobahn verboten

Aktions-Sprecher Christian Bläul ist es daher wichtig, dass es beide Aktionsformen gibt, auch die ungekündigten, illegalen Proteste – der "Letzten Generation" – um die größtmögliche Störung zu erzeugen, die nicht in Ausgleich mit anderen Grundrechten bringen lassen.

Die Versammlungsbehörde müsste dann bzw. wenn kein kann kein Einvernehmen mit dem Anmelder hergestellt werden kann, Beschränkungen erlassen oder die Versammlung verbieten. Das sei allerdings ultima ratio: "Letzteres ist zum Beispiel bei den letztjährigen, auf Autobahnen angezeigten Versammlungen der Fall gewesen", sagte das Ordnungsamt t-online.

Verwendete Quellen
  • Antwort auf Presseanfrage des Ordnungsamts Dresden
  • polizei.dresden.de: Mitteilung der Polizei Dresden vom 27. Januar 2023
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