Entscheidung des Verwaltungsgerichts Erfolg für Daniele Ganser: Auftritt in Dortmund darf stattfinden
Nächstes Kapitel im Streit um den Auftritt von Daniele Ganser in Dortmund: Er darf nun doch auftreten – das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Die Veranstaltung des umstrittenen Verschwörungstheoretikers Daniele Ganser am 27. März in der Dortmunder Westfalenhalle darf stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Möglicherweise könnte das Urteil auch Signalwirkung für weitere abgesagte Veranstaltungen, wie etwa in Nürnberg, haben. Auch in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart setzen sich Aktivisten für eine Absage des geplanten Auftritts ein.
In einer aktuellen Pressemitteilung heißt es: "Die Stadt Dortmund muss auf die Westfalenhalle GmbH einwirken, damit diese am 27. März 2023 die Durchführung der Veranstaltung 'Vortrag Daniele Ganser – Warum ist der Ukraine-Krieg ausgebrochen' in der Halle 2 der Westfalenhalle ermöglicht." Ganser ist promovierter Historiker und bezeichnet sich selbst als Friedensforscher. Experten sehen ihn jedoch kritisch und halten ihn für "brandgefährlich".
Die Veranstalter hatten gegen die Westfalenhalle GmbH geklagt, nachdem diese Ganser die Überlassung für die Vortragsveranstaltung untersagen wollte. Zuvor war die Durchführung der Veranstaltung jedoch vertraglich vereinbart worden.
Westfalenhalle verweist auf Verschwörungsmythen
Die Westfalenhalle GmbH begründete ihre Weigerung laut Gericht damit, der Vortragende gehöre einer verschwörungsideologischen Szene an und äußere sich antisemitisch. Dies habe die Veranstalterin verschwiegen.
Die Stadt schloss sich dem an und berief sich demnach unter anderem auf einen Ratsbeschluss vom 15. November 2018, mit dem der Rat der Stadt eine Resolution zur weltoffenen, vielfältigen, toleranten und internationalen Stadt, in der kein Platz für menschenverachtendes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit und damit auch nicht für Antisemitismus sei, verabschiedet hat. Mit Beschluss vom 9. Februar 2023 hatte der Rat der Stadt die Absage der Veranstaltung ausdrücklich gebilligt.
Die Veranstalter klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – mit Erfolg. Die Veranstaltung bewegt sich nach Ansicht des Gerichts im Rahmen des Widmungszwecks der Westfalenhalle. Diesen auf "Veranstaltungen aller Art" gerichteten Zweck hat die Stadt nicht wirksam eingeschränkt.
Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig
Die Stadt Dortmund hatte zudem die Halle der Antragstellerin durch die Westfalenhalle GmbH bereits im November 2021 für eine Veranstaltung mit Herrn Ganser zur Verfügung gestellt und am 17. November 2022 erneut einen Vertrag über die Durchführung der Veranstaltung am 27. März 2023 geschlossen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
"Soll eine Nutzung im Rahmen der Widmung erfolgen, kann diese nur verweigert werden, wenn sie nicht im Rahmen des geltenden Rechts einschließlich des Strafrechts erfolgen würde", schreibt das Gericht. Diese Feststellung habe die Kammer auf der Grundlage der vorgebrachten Tatsachen und der im Vorfeld der Veranstaltung zutage getretenen Umstände nicht treffen können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Gegen den Beschluss kann das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
- vg-gelsenkirchen.nrw.de: Mitteilung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. März 2023