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Bremerhaven: Kreuzfahrt-Passagiere bringen verbotene Walsalami mit


Zollkontrolle in Bremerhaven
Kreuzfahrtpassagiere bringen verbotene Wurst mit

Von t-online
03.04.2025 - 09:43 UhrLesedauer: 1 Min.
Walsalami in norwegischer Verkaufsverpackung: Die Zöllner in Bremerhaven beschlagnahmten die Produkte.Vergrößern des Bildes
Walsalami in norwegischer Verkaufsverpackung: Die Zöllner in Bremerhaven beschlagnahmten die Produkte. (Quelle: Hauptzollamt Bremen)
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Bei der Ankunft in Bremerhaven hat der Zoll Walsalami im Gepäck von Kreuzfahrern entdeckt. Das Mitbringsel ist in der EU streng verboten – es droht ein Strafverfahren.

Zollbeamte haben am Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven Walfleischprodukte beschlagnahmt. In den Koffern mehrerer aus Norwegen eingereister Passagiere entdeckten sie Walsalami. Die Mitnahme solcher Produkte in die EU ist verboten, da sie gegen Artenschutzbestimmungen verstößt.

Laut Hauptzollamt Bremen stammt das sichergestellte Fleisch meist vom Zwergwal, auch Minkwal genannt. Diese Walart gilt als bedroht und ist in der Europäischen Union streng geschützt. In Norwegen ist der Fang von Zwergwalen jedoch unter bestimmten Quoten erlaubt und das Fleisch wird dort legal verkauft.

Walfleischimport: Strafverfahren gegen Kreuzfahrer

"Reisende, die Walfleisch mitbringen, begehen einen klaren Verstoß gegen die Artenschutzvorgaben der EU", erklärt Volker von Maurich, Sprecher des Hauptzollamts Bremen. Viele Touristen seien sich der Rechtslage nicht bewusst – doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die Beamten leiteten in allen Fällen Strafverfahren ein und beschlagnahmten die Produkte direkt vor Ort.

Der Zoll warnt: Nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte wie Kaviar, traditionelle Heilmittel oder Souvenirs können unter Artenschutz fallen. Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bietet die Zollverwaltung gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz eine Möglichkeit zur Information vor Reiseantritt. Die App ist unter artenschutz-online.de abrufbar.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung des Hauptzollamts Bremen vom 3. April 2025
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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