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Bremerhaven: Partnerin mit Kopfschuss getötet – Mann verurteilt


Spuren überführen ihn
Partnerin mit Kopfschuss getötet: 67-Jähriger verurteilt

Von t-online, tzo

20.01.2025 - 16:15 UhrLesedauer: 1 Min.
Der 66 Jahre alte Angeklagte (l.) sitzt im Gerichtssaal: Er wurde zu langer Haft verurteilt.Vergrößern des Bildes
Der 66 Jahre alte Angeklagte (l.) sitzt im Gerichtssaal: Er wurde zu langer Haft verurteilt. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)
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Ein 67-Jähriger behauptet, seine Partnerin habe sich mit einem Kopfschuss selbst getötet. Nun muss er selbst lange in Haft.

Ein 67-jähriger Mann aus Bremerhaven ist vom Landgericht Bremen wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte versucht, die Tat wie einen Suizid erscheinen zu lassen, doch die Indizien sprachen dagegen.

Im Januar 2024 soll der Mann seine Partnerin im gemeinsamen Haus in Bremerhaven mit einem Kopfschuss getötet haben. Das Motiv für die Tat blieb ungeklärt. Das Gericht wertete den Vorfall als Totschlag, da keine Mordmerkmale festgestellt wurden. "Dafür wissen wir einfach zu wenig, was im Vorfeld passiert ist", erklärte der Vorsitzende Richter.

Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte beteuerte in seinem letzten Wort unter Tränen seine Unschuld.

Tötung in Bremerhaven: Schmauchspuren an Händen des Angeklagten

Nach dem Schuss hatte der Mann den Notruf gewählt und angegeben, seine Partnerin habe sich selbst erschossen. Doch an den Händen des Opfers wurden nahezu keine Schmauchspuren gefunden, was laut Richter "mit einem Suizid nicht vereinbar" sei. Auch Blutspuren fanden sich nicht an ihren Händen. Stattdessen gab es Schmauchspuren beim Angeklagten.

Der Richter wies darauf hin, dass die Beziehung des Paares von "erheblichen Schwierigkeiten und Konflikten" geprägt gewesen sei. Die Frau war psychisch krank und zeitweise stark suizidgefährdet; 2022 gab es deswegen mehrere Polizeieinsätze.

In jüngster Zeit hatten jedoch keine konkreten Hinweise mehr auf Suizidgedanken vorgelegen. Ein Zeuge beschrieb den Angeklagten als Waffen-affin. Im Haus wurden außerdem mehrere Schusswaffen gefunden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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