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Bremen: Mann bei Prügelei schwer verletzt – Angreifer festgenommen


"Kann tödlich sein"
Prügel-Attacke mit Ast und Tritten: Mann schwer verletzt

Von t-online, tzo

03.04.2025 - 16:37 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0768620236Vergrößern des Bildes
Polizeiwagen im Einsatz (Symbolbild): In der Bremer Altstadt kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung. (Quelle: IMAGO/EHL Media/imago)
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Heftige Prügel-Attacke: Ein 23-Jähriger streckt einen anderen Mann nieder und tritt auf ihn ein. Die Polizei nimmt den bereits bekannten Täter fest.

In der Bremer Altstadt hat ein 23-jähriger Mann am Mittwochnachmittag einen 32-Jährigen schwer verletzt. Laut Polizei gerieten die beiden Männer gegen 16.30 Uhr in der Straße Am Wall zunächst in einen verbalen Streit. Der Jüngere habe dann mehrfach mit der Faust ins Gesicht seines Kontrahenten geschlagen, woraufhin dieser zu Boden ging.

Anschließend habe der Angreifer mehrfach gegen Rücken und Kopf des am Boden liegenden 32-Jährigen getreten und mit einem Ast auf ihn eingeschlagen, teilen die Ermittler mit. Erst das Eingreifen von Zeugen habe die Attacke beendet. Der Täter sei zunächst geflohen, Einsatzkräfte hätten ihn jedoch kurz darauf in Tatortnähe festnehmen können. Das Opfer erlitt teilweise schwere Verletzungen und wurde vor Ort ärztlich versorgt.

Bremen: Gegen Täter lag offener Haftbefehl vor

Bei der Überprüfung des 23-Jährigen stellte die Polizei fest, dass gegen ihn bereits ein Haftbefehl vorlag. Die Beamten haben eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstellt. Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Kriminalpolizei sucht weitere Zeugen unter der Telefonnummer 0421 362-3888.

Mit dem Aufruf verband die Polizei eine deutliche Botschaft: "Jeder Tritt gegen den Kopf eines am Boden liegenden Menschen kann tödlich sein, wenige Zentimeter können entscheiden", heißt es darin. "Die Polizei Bremen verfolgt diese Delikte mit aller Konsequenz."

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bremen vom 3. April 2025
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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