Polizistin angezeigt Wurde Kater Loki erschossen? Gutachten klärt auf
Kürzlich hatte eine Katzenhalterin eine Delmenhorster Polizistin angezeigt, weil diese ihren Kater erschossen haben soll. Die Staatsanwaltschaft zieht nun aus einem medizinischen Gutachten ihre Schlüsse.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen gegen eine Delmenhorster Polizistin eingestellt, der eine Katzenhalterin vorgeworfen hatte, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von t-online mit.
Zentrum der Ermittlungen ist der tote Kater Loki, der im Februar von einem unbekannten Autofahrer angefahren und verletzt worden war. Kurz darauf starb er. Die Polizei Delmenhorst teilte daraufhin mit, eine ihrer Polizistinnen habe das Tier erschossen, um es von seinem Leid zu erlösen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Lokis Besitzerin Cindy Reinhardt zeigte die Polizistin an. Die Beamte habe überreagiert, sagte sie dem "Delmenhorster Kurier": "Nach Schilderung der Zeugen uns gegenüber gab unser Kater noch während der Anwesenheit der Polizeibeamten deutliche Vitalzeichen von sich." So habe Loki sich etwa noch bewegt und versucht, aus dem Karton zu klettern, in den er nach dem Unfall gelegt worden war. Die Verletzungen des Katers seien nicht so schwerwiegend gewesen, um ihn sofort zu erschießen. Ihr Ziel: "Ich möchte, dass so etwas nie wieder passieren darf." Das können Sie hier nachlesen.
Keine Schusswunden entdeckt
Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen die Polizistin wegen des Verdachts, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Dazu ließ sie den toten Kater von Tierärzten untersuchen. Ergebnis: Loki ist demnach an einem akuten Herzkreislaufversagen gestorben, was die Folge eines Schädel-Hirn-Traumas gewesen sei. Seine Verletzungen seien typisch für Verkehrsunfälle mit Katzen.
Schusswunden fanden die Tierärzte aber keine. Laut Staatsanwaltschaft hat die Polizistin zwar geschossen, aber den Kater nicht getroffen. Daher stelle die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen sie ein. Halterin Reinhardt könne aber noch Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen, was sie dem "Weser Kurier" zufolge auch getan hat. Ihr gehe es nicht um Strafe oder Schadensersatz, sondern darum, "dass sich etwas ändert – in den Köpfen, Einstellungen und zukünftigen Abläufen".
- weser-kurier.de: "Ermittlungen gegen Delmenhorster Polizistin eingestellt"
- Anfrage an die Staatsanwaltschaft Oldenburg