Zulassung zur Aufsuchung von Erdwärme Steigt die Erdbebengefahr in Bremen und Region?
In Bremen wurden zwei Felder zur Aufsuchung von Erdwärme zugelassen, die sich über die Stadt hinaus erstrecken. Doch was bedeutet das für die Anwohner?
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Gemeinde Weyhe eine erste Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme in Bremen erteilt. Konkret geht es dabei um zwei Felder, auf denen zu gewerblichen Zwecken vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2029 Erdwärme aufgesucht werden darf.
Mit Erdwärme sind die vom flüssigen Erdinneren aufsteigenden Energieströme gemeint. Es gibt zwei Methoden, um Erdwärme aufzusuchen. Laut Mitteilung des LBEG will die Gemeinde Weyhe die Tiefengeothermie nutzen.
Für Erdwärme wird in tiefen Schichten gebohrt
Dabei werde in tieferen Schichten der Erde zwischen 400 und 5.000 Metern gebohrt und Dampf sowie Heißwasservorkommen mit hohen Temperaturen genutzt, um sowohl Wärme als auch Energie zu erzeugen, teilt der Nabu mit. Allerdings ist nicht gänzlich auszuschließen, dass diese hydrothermale Geothermie in tiefen Schichten kleine Erdbeben auslösen kann – so wie es auch bei der Erdgasförderung möglich ist. Lesen Sie hier mehr dazu.
Bei Einhaltung der Vorschriften und Regelungen sowie Beachtung des aktuellen Stands der Technik seien Auswirkungen wie Rissbildung an Gebäuden aber sehr gering. Auch ein Sprecher der LBEG teilt auf t-online-Anfrage mit, dass die Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme nicht das Risiko von Erdbeben in der Region erhöhen werde.
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Das Erlaubnisfeld "Hemelingen" ist rund 14,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich entlang der südlichen Grenze von Bremen links und rechts der Weser über die Stadtteile Hemelingen und Obervieland, teilt das LBEG mit. Das Erlaubnisfeld "Weyhe" grenzt unmittelbar südlich auf niedersächsischer Seite an, ist rund 66 Quadratkilometer groß, umfasst die Gemeinde Weyhe und berührt Teile der Ortschaften Brinkum, Barrien und Riede im Landkreis Verden.
Die Erlaubnisse geben der Gemeinde Weyhe das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen. Die tatsächlichen Handlungen dürfen jedoch erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, so das LBEG.
- nabu.de: Erdwärme (Geothermie)
- Pressemitteilung des LBEG Niedersachsen per Mail
- Anfrage an das LBEG
- unendlich-viel-energie.de:Tiefengeothermie