"Juristisch ein Unding" Weil er zu wenig einkaufte: Rentner soll Strafe zahlen
Ein Einkauf und ganz viel Ärger: Ein Mann geht in einen Lidl-Markt, danach entdeckt er ein Knöllchen an seinem Auto. Die Begründung ist unglaublich.
Das riecht nach Ärger: Nachdem ein Rentner vor kurzem seinen Einkauf in einem Bremer Lidl-Markt erledigt hatte und zu seinem Auto zurückgekehrt war, fand er einen Strafzettel an seinem Wagen. Er müsse 35 Euro Vertragsstrafe zahlen, stand darauf geschrieben. Doch nicht das Knöllchen an sich, sondern die Begründung sorgt für Unverständnis. Denn: Der Mann müsse die Strafe zahlen, weil "die nachgewiesene Einkaufshöhe nicht in Relation zu der festgestellten Parkdauer" stehe, entschied die zuständige Überwachungsfirma.
Den Vorfall machte der Rentner zunächst im "Weser Kurier" öffentlich. Im Gespräch mit der Zeitung schildert er, wie es zum Knöllchen kam – und wie schwierig es für ihn gewesen sei, überhaupt Kontakt zum zuständigen Dienstleister Parkpoint aufzunehmen. Bezahlen will er das Geld auf jeden Fall nicht.
Kameras erfassen jedes Kennzeichen
Wie der Mann erzählt, fuhr er zunächst zu einem Fitnessstudio in der Bremer Vahr. Und bereits an dieser Stelle wird es etwas komplizierter: Um auf den Parkplatz des Fitnessstudios zu gelangen, müssen Autofahrer, die von der Straße In der Vahr kommen, zunächst den Parkplatz von Lidl überqueren. Jeder Autofahrer, der den Parkplatz befährt, wird durch frisch installierte Kameras gefilmt. Dabei wird unter anderem das Kennzeichen erfasst.
Wer dort länger als 90 Minuten parkt, erhält automatisch einen Strafzettel von der Firma Parkpoint. Auch der Parkplatz des Fitnessstudios, wo der Mann zunächst parkte, wird durch einen solchen Dienstleister überwacht. Dort ist die Firma Parkcontrol zuständig.
Der Rentner absolvierte also zunächst sein Training und hielt die vorgeschriebene Parkdauer von 90 Minuten bei der Firma Parkcontrol ein, dann wechselte er mit seinem Auto rüber zum eigentlichen Lidl-Parkplatz (Parkpoint), um seine Einkäufe zu erledigen. Insgesamt kaufte er Waren im Wert von 33,80 Euro und ließ sein Auto 39 Minuten dort stehen. Wenige Wochen später folgte dann die Aufforderung, 35 Euro Strafe zu zahlen.
Verbraucherzentrale: "Juristisch ein Unding"
Zunächst hatte der Mann, so schilderte er es, die Firma per Telefon und Mail kontaktiert, doch erhielt keine Rückmeldung. Erst als er ein Einschreiben aufsetzte, meldete sich Parkpoint zurück und begründete die Vertragsstrafe wie folgt: "Leider steht die nachgewiesene Einkaufshöhe nicht in Relation zu der festgestellten Parkdauer." Wie hoch der Wert des Einkaufes hätte sein müssen, um dem Knöllchen zu entgehen, wurde hingegen nicht deutlich – und mache rechtlich auch keinen Unterschied.
Wie Nicole Bahn, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen, der "Kreiszeitung" sagte, sei das Vorgehen "juristisch ein Unding". Die Rechtslage sei zudem "eindeutig". Demnach sei die Summe des Einkaufs "völlig irrelevant". Selbst wenn man Waren für nur wenige Euro einkaufe, dürfe daraus keine Vertragsstrafe entstehen, ergänzte Bahn.
Sie rät, Widerspruch einzulegen. Das wolle auch der betroffene Rentner machen, heiß es. Zudem berichtete Bahn, dass sich Anfragen dieser Art zuletzt häuften. Es dürfte wohl nicht der letzte Strafzettel gewesen sein, der aufgrund eines zu kleinen Einkaufs erstellt wurde.
- weser-kurier.de: "34-Euro-Einkauf zu wenig für 39 Minuten Parken bei Lidl" (kostenpflichtig)
- kreiszeitung.de: "Rentner soll Strafe zahlen – weil er 39 Minuten bei Lidl geparkt und zu wenig eingekauft hat"