Deichbruch möglich Weitere Oldenburger sollen sich auf Evakuierung vorbereiten
Die Lage wegen des Hochwassers dauert an. In Oldenburg könnten weitere Evakuierungen notwendig werden.
Möglicherweise werden in Oldenburg weitere 600 Menschen evakuiert. Nach Angaben der Stadt von Sonntag müssen sich Anwohner im Bereich der Sandkruger Straße vorsorglich auf eine Evakuierung vorbereiten. Demnach ist die Lage im westlichen Bereich der Sandkruger Straße (auf der dem Bümmersteder Fleth, dem Osternburger Kanal und der Hunte zugewandten Seite) weiterhin sehr kritisch. Es könne hier zu einem Deichbruch kommen.
Betroffen sind Anwohner der folgenden Straßen:
- Sielweg
- Sandkruger Straße (westliche Straßenseite zwischen Friedhof und Sprungweg)
- Dorfweg
- Denkmalsweg
- Brokforster Weg
- Westerholtsweg (inklusive des zur Gemeinde Wardenburg zugehörigen Teils)
- Röwerskamp (Gemeinde Wardenburg)
Sie werden auch per Flugblatt informiert, heißt es aus dem Rathaus. Sollte es tatsächlich zu einer Evakuierung kommen, wird es eine Lautsprecherdurchsage in dem Gebiet geben.
Evakuierung in Oldenburg? Das sollte eingepackt werden
Zur Vorbereitung werden die Betroffenen gebeten, nur das Nötigste zusammenzupacken und im Ernstfall mitzunehmen. Wichtig seien etwa Unterlagen, Medikamente, Säuglings- oder Spezialnahrung sowie Kleidung für mehrere Tage.
Bei einer Evakuierung können die Oldenburger in den Räumlichkeiten des Gymnasiums Eversten (Theodor-Heuss-Straße 7, 26129 Oldenburg) unterkommen, teilt die Stadt mit. Dort werden sie vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), den Johannitern und Maltesern betreut und versorgt. Haustiere können nicht in den Wohnungen verbleiben und dürfen mit in die Unterkunft gebracht werden – wenn möglich in Transportboxen.
Mobiler Deich als Vorsichtsmaßnahme
Als Vorsichtsmaßnahme für einen eventuellen Deichbruch wird ein mobiler Deich errichtet, hieß es weiter. Die Arbeiten zum Aufstellen sollen bei Tageslicht mit Anbruch des Neujahrsmorgens beginnen.
Die Deutsche Flugsicherung hat seit Sonntagmorgen für den Luftraum über der Stadt Oldenburg und angrenzenden Gebieten zudem eine Überflugverbotszone eingerichtet. Das Verbot gilt bis zu einer Höhe von 1.000 Fuß (rund 305 Meter). Es gilt bis einschließlich 3. Januar. So soll der Luftraum Einsatz- und Erkundungsflügen vorbehalten bleiben.