Außergewöhnliche Regeln Das macht das Bremer Wahlrecht so besonders
Am 14. Mai ist es so weit, Bremen wählt eine neue Bürgerschaft. Dabei gibt es einiges zu beachten, denn im Zwei-Städte-Staat läuft manches anders.
In Bremen weist das Wahlrecht im Vergleich zu anderen Bundesländern einige Besonderheiten auf. Das 1947 gegründete Bundesland besteht aus den beiden räumlich getrennten Städten Bremen und Bremerhaven und wird darum auch Zwei-Städte-Staat genannt. Beide Städte gelten bis heute bei Bürgerschaftswahlen als zwei selbstständige Wahlbereiche. Von großer politischer Bedeutung ist, dass auch die Fünfprozenthürde in beiden Städten separat angewandt wird.
Deshalb kann eine Partei, die im Bundesland Bremen insgesamt an dieser Hürde scheitern würde, trotzdem in die Bürgerschaft – das Landesparlament – einziehen. Davon profitierte in den vergangenen Jahren die rechtspopulistische Partei Bürger in Wut (BIW), die lediglich im deutlich kleineren Bremerhaven mehr als fünf Prozent erreichte. Die separate Sperrklausel kann wiederum auch Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse haben und die Ergebnisermittlung verkomplizieren.
Bürger können fünf Stimmen vergeben
Diese dauert in Bremen ohnehin relativ lange, weil eine Wählerin oder ein Wähler insgesamt fünf Stimmen hat, die beliebig auf Kandidatinnen und Kandidaten sowie Parteien verteilt werden können. Das führt unter anderem dazu, dass ein endgültiges Ergebnis nicht für den eigentlichen Wahlabend erwartet wird. Sobald die Wahllokale schließen, wird es ab etwa 18 Uhr eine erste Prognose geben, eine erste Hochrechnung ist ab 21.30 Uhr zu erwarten.
Das Endergebnis wird voraussichtlich erst drei Tage später, also am Mittwoch, 17. Mai, bekannt gegeben werden. So war es bei der vergangenen Bürgerschaftswahl auch, erklärte Evelyn Irrsack, die die Geschäftsstelle der Wahlleiter leitet, dem Regionalmagazin "buten un binnen". 2019 unterschieden sich die Ergebnisse der Hochrechnung jedoch kaum vom finalen Ergebnis.
Damals gewann die CDU (26,66 Prozent) vor der SPD (24,93) und den Grünen (17,43). Die Linke kam auf 11,32 Prozent, die FDP schaffte es mit 5,95 Prozent knapp in die Bürgerschaft einzuziehen und rangierte noch hinter der AfD (6,12), die für die diesjährige Wahl jedoch nicht zugelassen sind. Mehr zum Wahlauschluss der AfD lesen Sie hier.
87 Abgeordnete ziehen in die Bürgerschaft
Ab der nächsten Legislaturperiode sollen 87 Abgeordnete in der Bürgerschaft sitzen – davon 72 aus Bremen und 15 aus Bremerhaven. Bei der Bürgerschaftswahl sind Deutsche ab 16 Jahren wahlberechtigt, die im Land Bremen seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben. Wahlberechtigt sind insgesamt 463.000 Bürgerinnen und Bürger.
Im Wahlbereich Bremen ist die Bürgerschaftswahl außerdem fest mit der Kommunalwahl verknüpft. Die dort gewählten Abgeordneten bilden in einer Doppelfunktion zugleich die Bremer Stadtbürgerschaft. Es kann aber theoretisch Abweichungen geben, weil auch in Bremen lebende Menschen mit einer anderen EU-Staatsangehörigkeit für die Kommunalwahlen kandidieren und abstimmen können. In Bremerhaven wird das Kommunalparlament, die Stadtverordnetenversammlung, hingegen in einem eigenen Wahlgang bestimmt.
- Nachrichtenagentur afp
- butenunbinnen.de: "Warum Bremer 3 Tage auf das Wahlergebnis warten müssen"
- wahlen-bremen.de: Ergebnis 2019
- Eigene Recherche