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Bremen: Mann wirft Ehefrau aus dem Fenster – Prozess am Landgericht Oldenburg


Weil sie ihm nichts kochen wollte
Mann wirft Ehefrau aus dem Fenster – Prozess

Von t-online, stk

Aktualisiert am 17.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Blick auf das Landgericht in Oldenburg (Archivfoto): Die Frau prallte auf Betonplatten.Vergrößern des Bildes
Blick auf das Landgericht in Oldenburg (Archivfoto): Die Frau prallte auf Betonplatten. (Quelle: Karl-Heinz Hick via www.imago-images.de)
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Martyrium mitten in der Nacht: Ein Mann verprügelt seine Frau in Bad Zwischenahn heftig und wirft sie dann aus dem Fenster. Schwer verletzt überlebt sie.

Ein 40-jähriger Mann muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht in Oldenburg verantworten. Die Anklage wirft ihm versuchten Totschlag vor. Nach Angaben des Gerichts warf er seine Ehefrau aus dem Fenster der gemeinsamen Wohnung in Bad Zwischenahn. Der Grund: Sie weigerte sich, ihm nachts Essen zu kochen, berichtet die "Nordwest Zeitung" (NWZ). Die Frau überlebte nur knapp.

Nach Angaben des Gerichts ereignete sich die mutmaßliche Tat bereits im Mai 2015. Der Angeklagte sei "erheblich alkoholisiert" gewesen, als er zunächst mit einer etwa 30 Zentimeter großen Buddha-Figur auf seine Ehefrau eingeschlagen habe. Bereits dabei soll die Frau Verletzungen erlitten haben.

Mann versucht Frau das Genick zu brechen

Im weiteren Verlauf des Streits soll er seine Frau, die zwischenzeitlich ins Schlafzimmer geflüchtet war, an ihren Beinen gepackt, hochgehoben und aus dem Fenster geworfen haben. Aus etwa 3,7 Metern Höhe prallte die Frau zunächst auf Gartenmöbel und kam dann auf Betonplatten zum Liegen, berichtet die NWZ. Laut Gericht verletzte sich das Opfer dabei "nicht unerheblich". Ihr Ehemann habe den Tod dabei zumindest billigend in Kauf genommen, teilte das Gericht mit.

Als die Frau anschließend auf dem Boden lag, habe ihr Ehemann sie gepackt und habe ihr das Genick brechen wollen, schreibt die NWZ. Dazu habe er so heftig an ihren Haaren gerissen, dass ihr Kopf hin und her geschleudert wurde. Erst herbeigerufene Polizisten hätten das Martyrium beenden, den Mann von ihr wegziehen und festnehmen können.

Höchststrafe 15 Jahre

Bis Mitte Februar sind drei weitere Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil könnte bereits am 14. Februar gesprochen werden. Sollte der Mann wegen versuchten Totschlags verurteilt werden, droht ihm eine Maximalstrafe von 15 Jahren.

Nach Angaben der NWZ setzten sich die Verfahrensbeteiligten kurz nach dem Prozessauftakt zu einem sogenannten Rechtsgespräch zusammen. Möglich sei, dass der Angeklagte umfassend gesteht und dafür Straferlass erhält. Ob das vor dem Hintergrund der Tat im Rahmen des Möglichen ist, scheint zumindest unwahrscheinlich. Laut NWZ sagte der Staatsanwalt im Verfahren: Er wolle keine Gespräche, er wolle "eine hohe Gefängnisstrafe".

Verwendete Quellen
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