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Region Braunschweig: Erlaubnis für Suche nach Lithium erteilt


Genehmigung erteilt
Auf Lithium-Suche in der Region Braunschweig

Von t-online, dpa
24.04.2025 - 15:31 UhrLesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250410-935-529519Vergrößern des Bildes
Ein Stück lithiumreiches Gestein und gewonnenes Lithium stehen auf einem Tisch (Archivbild): In der Region Braunschweig dürfen Erkundungen stattfinden. (Quelle: Sebastian Kahnert)
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Vor den Toren Braunschweigs darf künftig nach wertvollem Lithium gesucht werden. Das Erlaubnisfeld erstreckt sich von Salzgitter bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover hat eine weitere Erlaubnis zur Suche nach Lithium in der Region erteilt. Das Unternehmen Lilac Solutions Deutschland erhält zum 1. Mai das Erlaubnisfeld "Schöppenstedt-Lithium", das sich vom Werksgelände der Salzgitter AG im Süden bis an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt bei Hornburg erstreckt. Im Norden reicht es vom nordöstlichen Rand Braunschweigs bis an die Landesgrenze bei Schöningen.

Das Erkundungsgebiet ist 773 Quadratkilometer groß. Lediglich die Asse mit angrenzenden Bereichen, wo schwach- und mittelradioaktiver Müll lagert, bleibt von der Erlaubnis ausgenommen. Die Genehmigung wurde zunächst für fünf Jahre erteilt.

Zahl der Erlaubnisfelder in Niedersachsen stark gestiegen

Lithium wird unter anderem zur Herstellung leistungsfähiger Akkus für E-Autos verwendet. Die Zahl der Erlaubnisfelder in Niedersachsen ist innerhalb kurzer Zeit stark gestiegen. Ende 2023 gab es lediglich zwei Erlaubnisfelder, mittlerweile sind es zwei Dutzend – alle in Niedersachsen. Die für Norddeutschland zuständige Bergbaubehörde in Hannover erteilt die Genehmigungen für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

In der Region um Braunschweig und Salzgitter soll das Lithium im sogenannten Bohrlochbergbau abgebaut werden. Ähnlich wie bei der Erdgasförderung werde es an der Oberfläche nur kleinräumige Anlagen geben. Die Gewinnung erfolge über die Förderung von tiefem Thermalwasser in einem Kreislaufsystem, aus dem der mineralische Rohstoff abgeschieden werde, hieß es weiter.

Die jetzigen Genehmigungen betreffen zunächst nur die Erkundung, nicht die tatsächliche Förderung. Bevor mit dem Abbau begonnen werden kann, müssten noch bergrechtliche Betriebspläne vorgelegt und genehmigt werden. Dafür sei ein gesondertes Beteiligungsverfahren notwendig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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