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Peine: Einbürgerung von Libanese verweigert – unrechtmäßige Befragung


Seit 2013 in Deutschland
Zu Unrecht ausgefragt: Gericht rügt Peiner Einbürgerungspraxis

Von t-online, dpa
21.02.2025 - 08:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Deutscher Pass (Symbolbild): Einbürgerungen nach Deutschland sollen nun schneller möglich sein.Vergrößern des Bildes
Deutscher Pass (Symbolbild): In Peine laufen Einbürgerungen laut Gericht unrechtmäßig ab. (Quelle: Frank Hoermann / SVEN SIMON/imago-images-bilder)
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Ein Libanese antwortet auf Fragen zur demokratischen Grundordnung nach Meinung des Landkreises unzureichend. Ihm wird die Einbürgerung verweigert. Aber durfte man ihm die Fragen überhaupt stellen?

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Einbürgerungen im Landkreis Peine nicht rechtmäßig durchgeführt werden. Dies geht aus der Entscheidung zu einer Klage hervor, die von einem Mann aus dem Libanon eingereicht wurde, nachdem der Landkreis seinen Einbürgerungsantrag abgelehnt hatte.

Der Landkreis Peine hatte dem Libanesen, der seit zwölf Jahren rechtmäßig dort lebt, die Einbürgerung verweigert, obwohl er alle nötigen Dokumente vorlegte. Nach Angaben der Verwaltung hatte der Mann 23 Fragen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung "teilweise nicht vollständig und richtig" beantwortet, wie das Gericht mitteilte.

Gericht: Mann zu unrecht befragt

Er wurde unter anderem gefragt, was er unter Demokratie versteht, was in deutschen TV-Nachrichten berichtet wird oder ob er regelmäßig eine Moschee besucht. Diese Fragen würden bei jedem Einbürgerungsverfahren gestellt, argumentierte der Landkreis – zu Unrecht, wie das Gericht befand.

Wegen der Antworten wurde dem Mann bei einem Amtstermin die Erklärung, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen - das letzte fehlende Dokument -, nicht zur Unterschrift vorgelegt. Die Kreisverwaltung nahm an, dass der Mann den Inhalt und die Bedeutung der Erklärung nicht verstehe - obwohl er auch einen erfolgreich absolvierten Sprachtest mit dem Niveau B1 vorlegte.

Gericht rügt Befragung des Landkreises

Das Gericht kritisierte nun, dass die vom Landkreis durchgeführte Befragung nur erlaubt sei, wenn es Hinweise gebe, die Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers wecken. Eine Abfrage bei den Sicherheitsbehörden habe aber keine Erkenntnisse über den Mann ergeben. Der Libanese, der mit einer deutschen Frau verheiratet ist, kam 2013 im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland und erhielt eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Seine Einbürgerung beantragte er im November 2023.

Gegen das Urteil kann sowohl beim Oberverwaltungsgericht als auch gleich beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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