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Braunschweig: Beleuchtung der Stadt an Weihnachten – 20.000 Euro Förderung


"Zentraler Faktor"
Beleuchtung zur Weihnachtszeit: Fünfstellige Summe soll helfen

Von t-online, tzo

12.02.2025 - 18:21 UhrLesedauer: 1 Min.
Weihnachtsbaum vor den Schlossarkaden (Archivbild): Die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt wird finanziell gefördert.Vergrößern des Bildes
Weihnachtsbaum vor den Schlossarkaden (Archivbild): Die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt wird finanziell gefördert. (Quelle: stock&people/imago-images-bilder)
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In der Braunschweiger Innenstadt soll es zur Weihnachtszeit auch in den kommenden Jahren stimmungsvoll leuchten. Dabei soll eine fünfstellige Geldsumme helfen.

Ein stimmungsvolles Einkaufserlebnis zur Weihnachtszeit – das ist das Ziel der Stadt für das Braunschweiger Zentrum. Auch in den kommenden zwei Jahren wird dies durch das "Förderprogramm für Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt" finanziell unterstützt. Das beschloss der Verwaltungsausschuss laut Angaben der Stadt am Montag.

Demnach stünden für Investitionen in Weihnachtsbeleuchtung durch die Anlieger insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Entwickelt wurde das Förderprogramm von der Stadt Braunschweig und dem Stadtmarketing.

Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa betont den Stellenwert der Unterstützung von Unternehmern oder Anliegern in der Innenstadt. "Weihnachtsbeleuchtung ist ein zentraler Faktor für die Attraktivität von Innenstädten während der frequenzstarken Weihnachtszeit", sagt er.

Förderung für Weihnachtsbeleuchtung: Das sind die Voraussetzungen

Rund um den Weihnachts- und den Altstadtmarkt kümmere sich das Stadtmarketing um eine umfangreiche Beleuchtung. In den von Geschäften gesäumten Straßen seien indes die Anlieger für die Ausstattung verantwortlich.

Anträge auf eine finanzielle Förderung für die Weihnachtszeit 2025 können Interessierte ab sofort und bis zum 30. September 2025 einreichen. Teilnahmeberechtigt sind Eigentümer und Mieter von Geschäften sowie Quartiers- und Werbegemeinschaften. Das entsprechende Geschäft muss im Kern der Braunschweiger Innenstadt oder dem Magniviertel ansässig sein. Die Antragssteller müssen die Beleuchtung mindestens zwei Jahre lang betreiben und energieeffiziente Leuchtmittel verwenden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom 12. Februar 2025
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