"Passen Sie auf sich und andere auf" Appell zu Silvester, Regeln für die Innenstadt
Der Jahreswechsel wird üblicherweise mit Feuerwerk und Böllern gefeiert. Für die Silvesternacht gelten in der Braunschweiger Innenstadt einige Regeln.
Zum Jahreswechsel hat die Stadt Braunschweig an die geltenden Regelungen des Sprengstoffrechts erinnert und auf entsprechende Verbote in der kommenden Silvesternacht hingewiesen. Demnach ist es untersagt, in der Nähe brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen Feuerwerk abzubrennen.
Betroffen sind besonders Stadtteile mit reetgedeckten Dächern wie Riddagshausen sowie Fachwerkhäuser in gefährdeten Lagen, darunter das Magniviertel, der Löwenwall, die Echtern- und Bruchstraße, der Burgplatz und der Wollmarkt. Auch in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Kirchen gilt das Verbot.
Regeln für Böller und Feuerwerk: Hier gelten die Verbote
Für die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Zünden und Mitführen von Feuerwerkskörpern sowie Glasbehältnissen im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden verbietet.
Der betroffene Bereich umfasst die westliche Seite des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Langer Hof sowie den östlichen Abschnitt mit der Stadtbahnhaltestelle. In diesem Zeitraum ist auch der Verkauf von Glasbehältnissen und Alkohol zum Außerhausverzehr durch ansässige Gewerbebetriebe untersagt.
Silvester in Braunschweig: Appell für Rücksicht auf Tiere
Ordnungsdezernent Tobias Pollmann appellierte an die Bürger: "Wir alle wollen den Jahreswechsel fröhlich und gesund verleben. Deshalb bitte ich auch in diesem Jahr um gegenseitige Rücksichtnahme am Silvesterabend." Er betonte zudem, dass die gesetzlichen Verbote im gesamten Stadtgebiet gelten und auch Rücksicht auf Tiere genommen werden sollte.
Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) werden an öffentlichen Orten Präsenz zeigen und auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern achten, wobei ein Schwerpunkt auf dem Bereich der Bohlweg-Kolonnaden liegt. Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 ist nur an Erwachsene vom 28. bis 31. Dezember gestattet; das Abbrennen darf ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erfolgen.
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- Pressemitteilung der Stadt Braunschweig (per Mail)