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Braunschweig: Influencer bekommt Wunschzettel – Kinder schildern Missbrauch


Staatsanwaltschaft ermittelt
Wunschzettel an Influencer: Kinder berichten von Missbrauch

Von t-online, kat, kk

Aktualisiert am 12.12.2024 - 11:17 UhrLesedauer: 3 Min.
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Briefkasten für Wunschzettel (Symbolbild): Ein Influencer erfuhr so von Missbrauchsfällen. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)
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Ein Influencer aus dem Rheinland ruft Kinder auf, Wunschzettel zu schicken. Eine Nachricht aus der Region Braunschweig schockiert ihn dabei zutiefst – Kinder berichten von Missbrauchsfällen in der eigenen Familie.

In den vergangenen Wochen hat Influencer Alexander Schönen regelmäßig Beiträge zu seiner sogenannten Weihnachtsmann-Geschenkefabrik gepostet. Unzählige Wunschzettel hätten ihn in seiner Geschenkfabrik bei Aachen daraufhin erreicht – darunter auch einer, der ihn und sein ganzes Team nach eigenen Aussagen erschütterte.

Drei Geschwister aus Niedersachsen haben einen Brief verfasst. Darin steht: "Mein größter Wunsch ist, dass mein Opa für das, was er meiner Mama, meinen Geschwistern und mir angetan hat, bestraft wird", heißt es in dem Beitrag des WDR unter anderem. Und in Großbuchstaben: "Dass er uns nie wieder anfasst. Das ist eklig." Dem Brief liegt eine Zeichnung von "Grantelbart" bei, dem bösen Gegenspieler bei "Weihnachtsmann & Co KG". "Opa", so ist die Zeichnung beschriftet. Drumherum: weinende Kinder.

Influencer möchte Kindern helfen

Der 34-Jährige rief Kinder dazu auf, ihm Wunschzettel zu schicken, um sie zu Weihnachten zu überraschen und ihnen eine Freude zu machen. Dafür mietete er eine 1.000 Quadratmeter große Lagerhalle bei Aachen und baute sie zur "Weihnachtsfabrik" um. Sein Vorbild ist die Geschenkfabrik aus der Kindersendung "Weihnachtsmann & Co. KG", die seit 1997 in der Weihnachtszeit ausgestrahlt wird.

In der Kinderserie hilft der Weihnachtsmann – mit seinen Elfen und Rentieren – Kinderwünsche zu erfüllen. Das hatten auch Alexander Schönen und sein Team vor. Damit wolle er vor allem Kindern helfen, deren Eltern sich keine oder nur wenige Geschenke leisten könnten, sagte er im Gespräch mit dem Fernsehsender RTL.

Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen

Wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauchs habe Schönen nach diesem Brief aus Niedersachsen sofort die Polizei informiert. Die Adresse der Familie habe schließlich auf dem Briefumschlag gestanden, sagt er in einem Video.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigt auf Anfrage von t-online die Ermittlungen gegen einen 67-Jährigen aus dem Landkreis Gifhorn. Ermittelt werde wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Dieser Verdacht besteht

Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, erklärt: "Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte seine 32-jährige Schwiegertochter in den letzten Jahren wiederholt vergewaltigt und sexuell bedrängt haben soll. Außerdem soll der Beschuldigte seine beiden Enkeltöchter im Alter von zehn und zwölf Jahren wiederholt sexuell missbraucht haben."

Die Taten seien bereits im Juni 2024 durch die Strafanzeige der 32-jährigen Frau bekannt geworden. Sie schilderte laut Staatsanwaltschaft auch die Übergriffe auf ihre beiden Töchter. Die "Wunschzettel" der Kinder an den Influencer hätten daher für die Ermittlungen keine Rolle gespielt, unterstreicht der Staatsanwalt. "Der Beschuldigte befindet sich mangels Haftgründen derzeit nicht Untersuchungshaft", erklärt Wolters.

Aus diesen Gründen sitzt der Mann nicht in U-Haft

Um eine Untersuchungshaft anordnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Laut Wolters muss mindestens einer der folgenden Haftgründe vorliegen: Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder eine besondere Schwere der Tat, beispielsweise bei Tötungsdelikten.

Im vorliegenden Fall sei keiner dieser Gründe erfüllt. "Der Beschuldigte ist Deutscher mit festem Wohnsitz, sodass keine Fluchtgefahr besteht", teilt der Staatsanwalt mit. Es bestehe auch keine Wiederholungsgefahr. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft: "Zum einen besteht nicht die Gefahr, dass er 'fremde' Personen attackiert, weil der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Taten innerhalb der Familie begangen haben soll. Da Täter und Opfer seit Beginn der Ermittlungen vor über sechs Monaten räumlich getrennt sind, besteht auch insoweit nicht die Gefahr weiterer Taten." Es habe seitdem keine neuen Handlungen gegeben, so Wolters.

Die Staatsanwaltschaft schließt ebenso eine Verdunklungsgefahr aus. Der Beschuldigte habe nicht versucht, die Opfer an ihren Aussagen zu hindern, so der Staatsanwalt.

Verwendete Quellen
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