Auswertung von Messungen Radioaktive Stoffe: Braunschweiger Firma verstößt gegen Grenzwert
Bei der Auswertung der Messungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft werden Auffälligkeiten registriert. Eine Braunschweiger Firma überschreitet den Grenzwert.
Das Braunschweiger Strahlen- und Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat im September 2024 die zulässige Abgabe von radioaktivem Kohlenstoff-14 (C-14) über den Kamin 4 überschritten. Diese Informationen stammen aus einer aktuellen Auswertung der Messdaten zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft.
Eine Überschreitung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben muss grundsätzlich gemeldet werden. Das Unternehmen informierte das zuständige Ministerium fristgerecht gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung. Der Vorfall wurde als Ereignis der Kategorie E (Eilbedürftig) eingestuft.
Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sicherten vorsorglich Boden- und Bewuchsproben in der Umgebung des Betriebsgeländes.
Grenzwertverstoß: Unternehmen muss Prozesse optimieren
Trotz der Überschreitung im September wird davon ausgegangen, dass die maximale jährliche Ableitungsgrenze für C-14 im Kalenderjahr 2024 unterschritten bleibt. Damit wäre auch der Grenzwert von 0,3 Millisievert effektiver Dosis pro Jahr für Einzelpersonen der Bevölkerung eingehalten.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ordnete an, dass Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH ihre Produktionsprozesse überprüft. Dies betrifft alle Arbeitsbereiche, deren Abluft über den betroffenen Kamin geleitet wird. Eventuell notwendige Optimierungsmaßnahmen sollen erarbeitet und umgesetzt werden.
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- Pressemitteilung vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 25. November 2024