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Versuchter Mord in S-Bahn: Angeklagter gibt Schläge zu


Berlin
Versuchter Mord in S-Bahn: Angeklagter gibt Schläge zu

Von dpa
10.05.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach einem Angriff auf einen 61 Jahre alten Fahrgast in einer S-Bahn hat am Berliner Landgericht der Prozess wegen versuchten Mordes begonnen. Der 31-jährige Angeklagte gab am Dienstag über seinen Anwalt zu, das Opfer grundlos mit Fäusten geschlagen zu haben. Er bestreite aber, dass er den Mann aus der fahrenden Bahn schubsen wollte, so der Anwalt. Als erster Zeuge schilderte der 61-Jährige Todesangst. "Ich hing an der geöffneten Tür, spürte Fahrtwind, sah ins Gleisbett", so das Opfer.

Der deutsche Angeklagte aus dem Landkreis Oberhavel in Brandenburg und der 61-Jährige waren sich am Nachmittag des 19. August 2021 in einer Bahn der Linie S1 begegnet. Zunächst habe der Rentner den im Gang liegenden Hund sowie die ausgestreckten Beine des 31-Jährigen übersteigen müssen, heißt es in der Anklage. Nachdem sich der 61-Jährige beschwerte, habe sich der Angeklagte provoziert gefühlt und sei dem anderen Fahrgast gefolgt.

Der 31-Jährige habe laut Anklage "seiner Aggression freien Lauf gelassen" und mehrmals auf den 61-Jährigen eingeschlagen. Dieser habe sich zu einer Tür begeben, um die Notbremse zu ziehen. Als er versehentlich die Notentriegelung betätigte und sich die Tür bei unverminderter Geschwindigkeit der Bahn öffnete, habe ihn der 31-Jährige erneut angegriffen und ihn "mit würgendem Griff am Hals in Richtung offener Tür gedrängt". Die Anklage geht von einem versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen aus.

Der 61-Jährige sagte, er habe direkt an der komplett geöffneten Tür gestanden. "Er versuchte mich hinauszuschieben, ich konnte mich noch mit einer Hand an einer Trennscheibe festhalten." Sein 83-jähriger Freund, mit dem auf dem Weg in ein Museum war, habe dann eingegriffen. "Er hat mir das Leben gerettet." Der 61-Jährige sagte weiter, bis heute leide er unter den psychischen Folgen der Tat.

Der Verteidiger erklärte für den Angeklagten weiter, der Bauhelfer sei erheblich alkoholisiert gewesen. Nach seiner Erinnerung müsse der Rentner beim Übersteigen des Hundes das Tier berührt haben. Deshalb sei er wütend geworden. Es sei ihm aber "nicht aufgefallen, dass sich die Tür geöffnet hatte", so der Anwalt. Der Angeklagte habe den Mann nicht töten wollen. "Ohne den Konsum von Alkohol wäre es nicht zu der Tat gekommen." Der Prozess geht am 17. Mai weiter.

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