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Berlin: Tanzverbot an Karfreitag unterschiedlich kontrolliert


Feiertagsschutz-Verordnung
Berlin kontrolliert Tanzverbot am Karfreitag unterschiedlich

Von dpa
Aktualisiert am 14.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts betritt eine Gaststätte (Archivbild): Am Karfreitag ist Tanzen in Berlin verboten.Vergrößern des Bildes
Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts betritt eine Gaststätte (Archivbild): Am Karfreitag ist Tanzen in Berlin verboten. (Quelle: Frank Hammerschmidt/dpa-bilder)
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In Berlin und Brandenburg sind Tanzen und musikalische Aufführungen an bestimmten Tagen im Jahr verboten – wie das Ordnungsamt das Verbot umsetzen will, sei jedoch unterschiedlich.

Das in Berlin und Brandenburg geltende Tanzverbot an Karfreitag in Clubs und Kneipen wird in diesem Jahr sehr unterschiedlich kontrolliert. "Spezifische Kontrollen bezüglich des Tanzverbots sind nicht geplant", teilte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilsmersdorf am Donnerstag mit. Generell sei das Ordnungsamt an dem Feiertag aber unterwegs, genau wie in den anderen Berliner Bezirken.

In Mitte kontrolliere man "im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten", sagte ein Sprecher. Dort seien im gesamten Bezirk nur drei Doppelstreifen im Einsatz. Veranstaltungen, die trotz des Verbots stattfinden, seien den Ordnungsämtern nicht bekannt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, zuständig für zahlreiche Clubs, äußerte sich am Donnerstag zunächst nicht.

Ordnungsamt nicht nur in Berlin, sondern auch in größeren Städten Brandenburgs unterwegs

In der brandenburgischen Stadt Prenzlau werden Mitarbeiter des Ordnungsamts entsprechend kontrollieren und auch Hinweise entgegennehmen, sagte eine Sprecherin. Generell wisse man von keinen Partys an Karfreitag.

Eine Sprecherin der Stadt Potsdam teilte mit: "Bis auf eine Ausnahme konnte auch nach ausführlicher Recherche im Internet keine Werbung festgestellt werden. Dieser eine Gewerbebetrieb wird morgen von den Mitarbeitenden des Gewerbeamtes persönlich aufgesucht". Auch in Cottbus sei das Ordnungsamt im Einsatz.

Nach der Feiertagsschutz-Verordnung gilt am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Verbot von "öffentlichen Tanzveranstaltungen" und "musikalischen Darbietungen jeder Art", die in Räumen mit Schankbetrieb stattfinden. Ein Blick auf die Veranstaltungskalender in Berlin zeigt, dass viele Clubs am Freitag ihre Türen öffnen, oft erst gegen 22.00 Uhr.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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