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Giffey begrüßt Beschluss des Verfassungsgerichts zu Triage


Berlin
Giffey begrüßt Beschluss des Verfassungsgerichts zu Triage

Von dpa
28.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Bürgermeisterin GiffeyVergrößern des BildesFranziska Giffey (SPD) spricht mit Medienvertretern nach dem Besuch der Intensivstation der Charite. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage begrüßt. "Das Anliegen, um das es in dem Verfahren ging, war der besondere Schutz für Menschen mit Behinderung. Natürlich ist das zu begrüßen und zu unterstützen", sagte die Berliner SPD-Landesvorsitzende am Dienstag nach dem Besuch einer Covid-Intensivstation der Charité in Berlin-Mitte. Der besondere Schutz von Menschen mit Behinderung sei eine wichtige politische Leitschnur. Giffey forderte, es müsse alles dafür getan werden, gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen. "Darin die Kliniken zu unterstützen, die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte zu unterstützen, das ist die Aufgabe, die wir als Politik haben."

Giffey wies darauf hin, dass es schwierig sei, rechtliche Rahmenbedingungen für jeden Einzelfall festzulegen. "Deswegen müssen wir dieses Urteil sehr genau ansehen und dann darüber reden, welche Rahmen- und Leitlinien überhaupt gegeben werden können, um nicht unzulässigerweise in ärztliche Entscheidungen einzugreifen", sagte Giffey. "Die konkrete medizinische Entscheidung über einen Einzelfall wird in der Hand der Ärzte bleiben müssen." Giffey sagte, die Politik dürfe darüber nicht am grünen Tisch entscheiden, sondern gemeinsam mit Expertinnen und Experten, die das beurteilen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte auch mit Verweis auf die Behindertenrechtskonvention entschieden, der Bundestag müsse "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen - also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume. (Az. 1 BvR 1541/20)

Der Vorstandsvorsitzende der Berliner Charité, Heyo Kroemer, sagte, an der Charité werde das Wort Triage nicht benutzt. In der momentanen Situation sei die Formulierung nicht angebracht. "Das ist eine Situation, in der wir bisher nicht waren und von der wir auch davon ausgehen, dass wir in dieser Form da nicht hinkommen", sagte Kroemer.

Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) teilte zum Beschluss aus Karlsruhe mit, sie begrüße dessen Einschätzung, nach der der Gesetzgeber Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen im Fall einer Triage treffen müsse. "Unser oberstes Ziel muss allerdings sein, alles zu tun, um zu verhindern, dass es überhaupt zur Triage kommt." Sie appelliere deshalb an alle, die eine Impfung bisher skeptisch gesehen hätten, ihre Einstellung zu überdenken und sich noch impfen zu lassen.

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