Abgeordnetenhauswahl in Berlin Endergebnis steht fest – Einsprüche angekündigt
Nach der Bundestagswahl steht in Berlin nun auch das amtliche Endergebnis der Wahl zum Abgeordnetenhaus fest. Wegen zahlreicher Pannen wird es wohl diverse Einsprüche geben.
Der Landeswahlausschuss in Berlin hat am Donnerstag das endgültige Ergebnis der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September festgestellt. Im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis, das am Morgen des 27. September verkündet worden war, ergaben sich nur marginale Veränderungen ohne Auswirkung auf die Mandatsverteilung. Allerdings änderten sich bei CDU, Linken und FDP die Prozentwerte bei den Zweitstimmen hinter dem Komma um je 0,1 Punkte.
Laut Endergebnis kam die SPD als stärkste Kraft auf 21,4 Prozent der Zweitstimmen. Es folgen die Grünen mit 18,9 Prozent und die CDU mit 18 Prozent. Die Linke erreichte 14,1 Prozent, die AfD acht Prozent und die FDP 7,1 Prozent. Die 147 Sitze im Abgeordnetenhaus verteilen sich wie folgt: SPD 36, Grüne 32, CDU 30, Linke 24, AfD 13 und FDP zwölf.
Die Wahlbeteiligung betrug 75,4 Prozent. Sie war im vorläufigen Ergebnis zunächst mit 75,7 Prozent angegeben worden.
Berlin: Unregelmäßigkeiten in beinahe jedem zehnten Wahllokal
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September sei es in 207 von 2.257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten gekommen, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis. "Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss". Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2.000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei.
Michaelis trug nach Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Berliner Bezirken eine Liste mit Angaben dazu vor, was alles schief gelaufen ist. Dazu zählten Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.
Berlin: Landeswahlleitung kündigt Einspruch gegen Ergebnisse an
Weil es in zwei Wahlkreisen Wahlrechtsverstöße gegeben habe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, kündigte die Landeswahlleitung am Donnerstag an, Einspruch gegen Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl zu erheben.
Der Einspruch bezieht sich auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort sei bei den Erststimmen, die entscheidend sind für das Direktmandat, der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering. Mehr dazu lesen Sie hier.
Mehrere Akteure kündigten zudem an, die Wahl am Berliner Verfassungsgerichtshof ebenfalls anfechten zu wollen. Das Gericht muss dann entscheiden, ob der Urnengang in einzelnen der 78 Wahlkreise oder dem einen oder anderen Stimmbezirk wiederholt werden muss. Dass die gesamte Wahl in Berlin wiederholt werden muss, gilt als unwahrscheinlich.
- Material der Nachrichtenagentur dpa