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Kampf gegen Geldwäsche: Senat durch Bund behindert


Berlin
Kampf gegen Geldwäsche: Senat durch Bund behindert

Von dpa
09.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Dirk BehrendtVergrößern des BildesJustizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) sitzt im Berliner Abgeordnetenhauses. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Archiv/dpa-bilder)

Mit einer eigens eingesetzten Taskforce bei der Justiz geht der Berliner Senat gegen Geldwäsche vor - und fühlt sich jetzt von einer kleinen Änderung im Geldwäschegesetz durch den Bundestag massiv im Kampf gegen die Kriminellen behindert. Bis Juli durfte die Geldwäscheaufsicht Verdachtsfälle an die zuständige Zentralstelle für Untersuchungen von Finanztransaktionen melden. Seit August dürfen Meldungen nur noch erfolgen, wenn konkrete Tatsachen von einer Geldwäsche bekannt sind. Damit könne die Taskforce der Justiz eigentlich nicht mehr arbeiten, kritisierte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Donnerstag. Er kündigte eine Bundesratsinitiative an, um die alte Rechtslage wiederherzustellen.

Berlin hatte im Januar 2020 die Task Force bei der Notaraufsicht am Landgericht eingesetzt, um gegen Geldwäsche vorzugehen. Der Kauf von Wohnungen und Häusern muss von Notaren beurkundet werden. Behrendt sagte damals, es gehe nicht darum, Notaren Beihilfe zur Geldwäsche vorzuwerfen. Sie sollten darauf achten, ob Käufe plausibel seien.

Bis Ende Juli meldete die fünfköpfige Taskforce 86 Verdachtsfälle aus ihrer Prüftätigkeit von Notaren, wie Staatsanwältin Susann Wettley sagte. Das sei nach der Änderung im Gesetz aber so nicht mehr möglich. Auch die Notare selbst dürften verdächtige Geschäfte nicht mehr melden. "Das ist sehr misslich und ausgesprochen unglücklich", sagte Behrendt. Offenbar seien dem Bundestag und seinem Rechtsausschuss die Folgen der Änderung nicht bewusst gewesen. Ob ein Lobbyverband der Notare dabei mitgewirkt habe, sei nicht ganz klar.

Behrendt will außerdem durchsetzen, dass Notare auch verdächtige Gründungen von Firmen melden müssen. Als Beispiel nannte Staatsanwältin Wettley eine geplante Kapitalerhöhung einer Gesellschaft von 300 Euro auf eine Million Euro. Die Einzahlung sollte in bar erfolgen. Nach Problemen mit Banken und ihren Meldepflichten bei Hinweisen auf Geldwäsche wurde der Betrag auf 150 000 Euro reduziert - und in bar bei einer Internetbank eingezahlt.

Im vergangenen Jahr wurden in Berlin von verschiedenen Behörden insgesamt rund 1110 Vorgänge zu Immobilien-Geschäften überprüft, wie im Frühjahr mitgeteilt wurde. Geldwäsche ist in Deutschland ein großes Problem: Millionensummen aus Drogenhandel und anderen Geschäften werden von Kriminellen in Immobilien, Schmuck, Gold oder Kunst investiert oder ins Ausland transferiert. Die Herkunft des Geldes wird oft über ausländische Tarnfirmen oder auch über Bars, Restaurants, Imbisse oder Friseursalons verschleiert.

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